Hi,
Der Staatsanwalt scheint mir etwas verfrüht. Ein Betrug liegt (noch) nicht vor.
Wie heißt es bei fast allen Paragraphen des StGB:
"Der Versuch ist strafbar."
cu,
Andreas
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MudGuard? Siehe http://www.Mud-Guard.de/
Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
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