Hello,
Zu den Zugriffen mit Musiknutzung zählen auch diejenigen, die durch die Verbindung mit anderen Websites entstehen."
mein bescheidenes Verständnis sagt mir, dass der Anbieter auch dann GEMA Gebühren entrichten muss, wenn die Musiknutzung von anderen Websites erfolgt. z.B. durch Deeplinks
Die GEMA will so sicherstellen, dass jeder Zugriff bezahlt ist, nicht nur Zugriffe innerhalb des Angebots.
Un deben hierin legt ein "intelligenter" Betrug. Der ist aber nur solange intelligent, wie sich Gerichte nicht mit den Internettechnologien auskennen.
Wir sollte also gleich NOCH eine Initiative gründen, die sich die Aufklärung der "Fachleute" zum Ziele setzt.
Der eigentliche zahlungspflichtige Request zum Download wir immer noch durch den Browser des Anwenders ausgeführt und dieser bekommt einen "Tipp" wo er downloaden soll, aus der Datenbank des OP.
Meine Empfehlung: Information der Staatsanwaltschaften. Immerhin muss die Verfolgung eines fortgestzten Betruges durch irgendeine größere Institutuion im öffentlichen Intrerese liegen.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau