frankx: Verknüpfung

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Hi,

"Die Vergütungssätze gelten für Zugriffe auf die Website (oder Teile der Website) mit Nutzung von Werken aus dem GEMA-Repertoire. Zu den Zugriffen mit Musiknutzung zählen auch diejenigen, die durch die Verbindung mit anderen Websites entstehen."

Hm. Wollen die doppelt kassieren?
Einmal bei Dir und einmal beim Betreiber der Seite, auf der sich die Hörbeispiele befinden?
Frag doch mal nach ...

Ja, hab ich ja nachgefragt. Die meinen erstmal "Ja" ohne das Konkret zu benennen. Es kann ja unmöglich sein, dass ich als Internetshopbetreiber den Höchstsatz für Hörbeispiele zahlen muss, nur weil ich pauschal auf http://www.musicline.de verweise...; aber das eben nur der Ansatz dazu. Wo krieg ich das denn definitiv raus???

Dank Frank