Hallo Heiner,
Den Disclaimer mit dem Urteil vom LG Hamburg kannst du ebenfalls weglassen. Mehr Infos dazu: http://www.jendryschik.de/misc/disclaimer
in dem link hier hat ein "hobbyjurist" mal einen vom stapel gelassen.
es war lustig das zu lesen, halbwegs richtig, aber nur halbwegs. :-)
Dass es nur halbwegs richtig ist, was auf der Seite steht wusste ich nicht. Aber ich denke die Links am Ende der Seite zu anderen Quellen dürften auch noch Informationen hergeben. Auch wenn mein Link nicht das Non Plus Ultra, ist er doch wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung, oder? ;)
Viele Grüße
Paul
--
** http://www.tribal-galerie.de **
Tribals +++ Galerie ++++ Literatur
** http://www.tribal-galerie.de **
Tribals +++ Galerie ++++ Literatur