Sven Rautenberg: Sauhaufen Telekom

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Moin!

Und übrigens: Das sind wirklich alles Standardbriefe, um die Leute zu beunruhigen, dass sie zahlen...
und wenn sie sagen, dass sie mit 400 Euro einverstanden sind, dann sehen sie, dass sie vor Gericht keine Chancen haben.

Sehe ich genau so.

Nun gut: Dass die DTAG ein Sauhaufen sein soll, sei mal dahingestellt. In diesem konkreten Fall sicherlich nicht.

Aber: Zwischen welchen Parteien wird denn bei Anruf einer 0190-Nummer ein Vertrag geschlossen? Doch nicht etwa zwischen der Telekom und dem Telefonanschlußinhaber? Eher nicht. Sondern zwischen dem 0190-Anbieter und dem Anrufer. Das zu klären wäre die Aufgabe des Gerichts. Kann ein bei Abwesendheit des Anschlußinhabers und rechtswidrig erlangtem Zugriff verursachtes Telefongespräch dem Anschlußinhaber zur Last gelegt werden, oder ist das nicht vielmehr Einbruchdiebstahl mit anderen Mitteln (die Telekom müßte sich also an den Einbrecher wenden, wenn er denn gefaßt wird)?

Die Telekom übernimmt nur das Inkasso für den Anbieter (sofern sie das nicht selbst war - bei Sex-Nummern unwahrscheinlicher). Und da sie das Geld vermutlich schon ausgezahlt hat, will sie das natürlich wiedersehen.

Da der Anschlußinhaber dem Vertrag aber nicht zugestimmt hat, und das durch die Anzeige bei der Polizei und die Erklärung gegenüber der Telekom auch deutlich zum Ausdruck gebracht wurde, bleibt für die Telekom also nur der Gerichtsweg, um feststellen zu lassen, dass ein Vertrag zustandegekommen ist. Wenn die Rechnung unbezahlt bleibt, muß die Telekom Klage einreichen, oder das Geld abschreiben. Wenn man bezahlt, und das Geld wiederhaben will, muß man selbst Klage einreichen. Welche Prozedur ist da einfacher? Natürlich die erste. Da behält man sein Geld und wartet einfach mal ab, was kommt.

Ist zwar irgendwie doof, als Beklagter vor Gericht zu stehen (als Kläger mit guten Gewinnchancen macht sowas viel mehr Spaß, muß ich sagen), aber wenn die DTAG meint, das tun zu müssen: Bittesehr.

Da heißt es dann Nerven behalten und einen guten Rechtsanwalt haben. :)

- Sven Rautenberg

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Among the maxims on Lord Naoshige's wall, there was this one: "Matters of great concern should be treated lightly."
Master Ittei commented, "Matters of small concern should be treated seriously."
(Hagakure: The Way of the Samurai)