Привет Kuddel.
Nicht ganz, der Kunde hat das Besitzrecht erhalten, ist aber nicht Eigentümer --> Eigentumsvorbehalt..
Liest du eigentlich nur Antworten, die deine Meinung bestätigen? Du begibst dich hier auf ein Glatteis, von dem du möglicherweise ohne die Hilfe eines Anwaltes nicht mehr runterkommst. Wo ist das Problem, den Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens (siehe Links in meinem Posting vom 25.07.2004) zu beschreiten? Dafür brauchst du keinen Anwalt, wenn du aber mal eben so das CMS abschaltest, vielleicht doch.
Дружба!
Siechfred
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Hinweis an alle Karnevalsmuffel: Aschermittwoch ist alles vorbei.
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