Hi,
Wie kommst du auf den Trichter? Die EU-Richtlinie ist in _dem_ Fall recht eindeutig: es
Die EU-Richtlinie ist vollkommen ohne Belang.
Interessant ist vielmehr, was davon in die jeweils nationalen UrhGs übernommen wird (angesichts der Schwammigkeit der EU-Richtlinie kann das durchaus von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich sein).
bezieht sich genau so auf Software wie auf Audio-CDs.
Mag sein, ist aber irrelevant (s.o.).
Was vorher an Urteilen gelaufen ist ist uebrigens ziemlich egal.
Keineswegs, da das UrhG diesbezügl. nicht geändert wurde.
Gruß, Cybaer
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