Sven Rautenberg: Was ist Raubkopieren?

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Moin!

Auch schön, allerdings scheinst du gewisse Defizite bei der Konkurrenz EU-Richtlinien zu nationalem Recht im Allgemeinen zu haben :-)

EU-Richtlinien sind nun mal tatsächlich kein einklagbares nationales Recht. Egal was in irgendwelchen EU-Richtlinien drin steht: Entscheidend für unsere deutsche Rechtsprechung ist ausschließlich das vom Bundesdeutschen Gesetzgeber verabschiedete Recht.

Dass dieser Gesetzgeber durch EU-Richtlinien gezwungen sein könnte, gewisse Gesetze zu verabschieden, ist was ganz anderes. Das Verfahren läuft üblicherweise so, dass in der EU Harmonisierungsbestrebungen in so einer Richtlinie münden, mit der dann alle Gemeinschaftsstaaten aufgefordert werden, das national bei sich so umzusetzen. Solange die Richtlinie nicht umgesetzt ist, kann man in Deutschland aber nicht darauf basierend klagen, dazu bedarf es erst der nationalen Verabschiedung des Gesetzes. Und die Nichtumsetzung einer Richtlinie könnten vermutlich nur die anderen EU-Staaten vor einem EU-Gerichtshof anprangern, aber kein einzelner EU-Bürger - und selbst dann könnte er allenfalls eine Verurteilung der Bundesrepublik erreichen, die Richtlinie endlich in nationales Recht umzusetzen, nicht aber, dass ein nicht vom deutschen Gesetzgeber verabschiedetes Gesetz für eine Rechtsstreitigkeit als Grundlage genommen wird (was ja insbesondere dann zu Auslegungsproblemen führt, wenn die Richtlinie explizit Spielraum gelassen hat - was soll man dann annehmen?).

Also bitte merken: EU-Richtlinien sind zwar real existent, für die rechtlichen Belange hier in Deutschland, denen man als natürliche Person unterworfen ist, aber absolut irrelevant. Relevant sind nur deutsche Gesetze.

- Sven Rautenberg