Lars Halloweg: Berechnung ohne MwST - Problem

Hallo,

ich stehe hier vor einem kleinem Rechenproblem und Frage mich was richtig ist?

Es geht um Brutto und Netto und wie Runde ich auf der Rechnung richtig?

Gesamt-Brutto 82,61
Gesamt ohne MwSt. 71,22

MwSt. (16%) 11,39

Nur ist mein Problem jetzt stimmt der Wert von 71,22 auch?

82,61 : 1,16 = 71,21551724 (gerundet 71,22)

Auf der Rechnung steht doch immer ein Wert mit 2 Stellen hinter dem Komma.

Wenn ich aber nun folgendes rechne kommt ein anderer Wert raus!

71,22 * 1,16 = 82,6152 (gerundet 82,62)

Und das wären nun 1 Cent Unterschied! Meine Frage ist nun wie rechne ich richtig? Darf ich in der Buchführung nicht runden? Weil ich habe noch nie eine Rechnung mit 10 Stellen nach dem Komma gesehen.

Gruß Lars

  1. Hallo!

    Ausgehend vom Netto-Betrag ist korrekt:

    71,22
    11,40 (71,22 * 0,16 = gerundet von 11,3952 nach Rundung)
    82,62 (71,22 * 1,16 = 82,6153 nach Rundung)

    Buchhalterisch _kann_ es kein Rundungsproblem geben! Denn die MwSt ist eine Durchlaufsteuer. Soll heißen, wenn der Lieferant falsch rundet, dann ist dieser Fehler schlicht einzubuchen (so vertretbar, wenn nicht dann wird eben dir Rechnung reklamiert). Bei Ausgangsfakturen ist wie oben dargestellt zu runden.

    Warum nehmt Ihr Deutsche nicht den österr. Steuersatz? Da kann man von Brutto auf Netto sooo elegant rechnen: Durch 6 mal 5! ... der Steuersatz macht nämlich 20 % aus ;-)

    Beste Grüße
    Viennamade

  2. Hallo,

    ich stehe hier vor einem kleinem Rechenproblem und Frage mich was richtig ist?

    Es geht um Brutto und Netto und wie Runde ich auf der Rechnung richtig?

    Gesamt-Brutto 82,61
    Gesamt ohne MwSt. 71,22

    MwSt. (16%) 11,39

    Das ist Falsch.
    Netto = 71,22 EUR
    USt = Netto * 16%
        = 71,22 * 16%
        = 11,3952
        = 11,40 EUR

    Nur ist mein Problem jetzt stimmt der Wert von 71,22 auch?

    Ja, der wird schon stimmen. Dein Brutto-Wert stimmt nicht.

    Wenn ich aber nun folgendes rechne kommt ein anderer Wert raus!
    71,22 * 1,16 = 82,6152 (gerundet 82,62)

    Genau. Ein Netto von 71,22 ergibt ein Brutto von 82,62. Wie hast Du den Wert 82,61 errechnet? Der Rechenweg ist
    Kalkuliere den Rechnungsbetrag Netto in 2-Nachkommastellen Genauigkeit. Schlage die USt von 16% drauf und Du erhältst den Rechnungsbetrag Brutto. Ein Brutto von 82,61 ist somit unmöglich.

    Netto 71,21 ergibt Brutto 82,60 und Netto 71,22 ergibt Brutto 82,62.

    viele Grüße

    Axel

    1. Hello,

      Kalkuliere den Rechnungsbetrag Netto in 2-Nachkommastellen Genauigkeit. Schlage die USt von 16% drauf und Du erhältst den Rechnungsbetrag Brutto. Ein Brutto von 82,61 ist somit unmöglich.

      Unmöglich ist gar nichts.

      Aus diesem Grunde gibt es in jeder größeren Buchhaltung auch ein Rundungsdifferenzenkonto.

      Schließlich ist Lars gegenüber dem Endverbraucher dazu verpflichtet, Endpreise auszuweisen und auf Aufforderung die Umsatzsteuer auszuweisen.

      Wenn er dann später seine Buchhaltung führt, tritt diese Differenz auf.

      Das einfachste ist, den Bruttopreis um 1 Cent auf 82,60 herabzusetzen.

      Brutto       82,60
      enth. 16%    11,39
      Netto        71,21

      Du hast es umgegehrt ja schon mittels Additionsmethode so herausbekommen.

      Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
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      Nur selber lernen macht schlau
      1. Hallo,

        Kalkuliere den Rechnungsbetrag Netto in 2-Nachkommastellen Genauigkeit. Schlage die USt von 16% drauf und Du erhältst den Rechnungsbetrag Brutto. Ein Brutto von 82,61 ist somit unmöglich.

        Unmöglich ist gar nichts.

        Doch ein Rechnungspreis Brutto von 82,61 EUR bei 16% USt _ist_ unmöglich. Sonst könnte man ihn ja berechnen:
        Netto    :

        • USt 16%:
          = Brutto : 82,61 EUR

        Rechne es mir vor, und ich glaube es Dir.

        viele Grüße

        Axel

        1. Doch ein Rechnungspreis Brutto von 82,61 EUR bei 16% USt _ist_ unmöglich. Sonst könnte man ihn ja berechnen:
          Netto    :

          • USt 16%:
            = Brutto : 82,61 EUR

          Rechne es mir vor, und ich glaube es Dir.

          Deswegen Frage ich ja weil ich damit ein Problem habe!

          Aber ich habe nun Waren zum Höchstpreis verkauft und der Preis ist nunmal 82,61 EUR Der Preis hätte auch 84,28 sein können das ändert nichts an der Tatsache den Bruttopreis kann ich nicht ändern!

          Was mache ich nun hier?

          Die Rechnung ist bereits geschrieben und ändern kann ich sie nun auch nicht mehr.

          Ich habe folgendes in der Rechnung stehen:

          Gesamt-Brutto 82,61
          Gesamt ohne MwSt. 71,22

          MwSt. (16%) 11,39

          71,22 + 11,39 = 82,61

          1. Hallo!

            Was mache ich nun hier?

            Die Rechnung ist bereits geschrieben und ändern kann ich sie nun auch nicht mehr.

            Ich habe folgendes in der Rechnung stehen:

            Gesamt-Brutto 82,61
            Gesamt ohne MwSt. 71,22

            MwSt. (16%) 11,39

            71,22 + 11,39 = 82,61

            Also ich kann Buchhaltung und zwar ziemlich gut. In Österreich ist es so, daß Du 82,61 aufs Debitorenkonto tust, 11,39 aufs MwSt-Konto und 71,22 zu den Erlösen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es in D anders wäre, zumal vor ca. 11 Jahren - insbesondere von dt. Steuerberatungskanzleien - große Anstrengungen in Richtung Vereinheitlichung erfolgreich durchgeführt wurden.
            Natürlich ist diese Aussage rechtlich nicht verbindlich - g.

            Beste Grüße
            Viennamade

            1. Hallo wiederum!

              Also ich kann Buchhaltung und zwar ziemlich gut. In Österreich ist es so, daß Du 82,61 aufs Debitorenkonto tust, 11,39 aufs MwSt-Konto und 71,22 zu den Erlösen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es in D anders wäre, zumal vor ca. 11 Jahren - insbesondere von dt. Steuerberatungskanzleien - große Anstrengungen in Richtung Vereinheitlichung erfolgreich durchgeführt wurden.
              Natürlich ist diese Aussage rechtlich nicht verbindlich - g.

              So Du eine altmodische UST-Verprobung durchführst, sprich aus den bereits verbuchten Erlösen die Mehrwertsteuer errechnest und sie mit dem MwSt-Konto vergleichst bekommst Du ein 'Groschen-Problem', diesen Cent kannst Du - wie Tom bereits sagte - auf ein Rundungskonto buchen. Wichtig ist das aber nicht.

              Beste Grüße
              Viennamade

              1. Hallo,

                Also ich kann Buchhaltung und zwar ziemlich gut. In Österreich ist es so, daß Du 82,61 aufs Debitorenkonto tust, 11,39 aufs MwSt-Konto und 71,22 zu den Erlösen.

                Ja, aber 71,22 EUR Erlöse würden, beim Steuersatz 16%, 11,40 EUR USt ergeben. In vielen Finanzbuchführungs-Anwendungen wird das USt-Konto automatisch mit dem Erlös-Konto angesprochen. Da bekommst Du die Kombination Erlöse: 71,22 EUR und USt: 11,39 EUR gar nicht unter.

                So Du eine altmodische UST-Verprobung durchführst, sprich aus den bereits verbuchten Erlösen die Mehrwertsteuer errechnest und sie mit dem MwSt-Konto vergleichst

                Jeder Prüfer des Finanzamtes würde das so machen, oder? Wie erklärst Du dem dann die Differenz?

                bekommst Du ein 'Groschen-Problem', diesen Cent kannst Du - wie Tom bereits sagte - auf ein Rundungskonto buchen. Wichtig ist das aber nicht.

                Oh? Wichtig ist das bei _einem_ solchen Verkaufsvorgang nicht. Bei zehn ist es noch ein "Groschen-Problem". Aber bei tausenden solcher Verkaufsvorgänge?

                Die Lösung für das eBay-Problem bzw. grundsätzlich für dieses Problem, welches eigentlich nur auftreten kann, wenn man den Brutto-Verkaufspreis nicht kalkuliert, sondern vorgegeben bekommt, habe ich auch nicht. Ich glaube allerdings, dass man die Differenz schon in der Buchführung dokumentieren sollte. Im gegebenen Beispiel:
                Brutto-Einnahmen: 82,61 EUR
                darin enthaltene USt: 11,39 EUR

                Soll                  an    Haben
                Debitor: 82,61 EUR          Erlöse: 71,21 EUR
                                            USt: 11,39 EUR
                                            Erlöse aus USt-Differenz: 0,01 EUR

                Die Erlöse aus USt-Differenz wären ein Erlöskonto, für welches am Jahresabschluss die USt berechnet werden müsste.

                Wie gesagt, ich kann nicht mit Bestimmtheit sagen, das dies so richtig ist. In jedem Fall würde es so aber keine Differenz zwischen Erlösen und daraus resultierender USt geben.

                viele Grüße

                Axel

                1. Hallo Axel!

                  Also ich kann Buchhaltung und zwar ziemlich gut. In Österreich ist es so, daß Du 82,61 aufs Debitorenkonto tust, 11,39 aufs MwSt-Konto und 71,22 zu den Erlösen.
                  Ja, aber 71,22 EUR Erlöse würden, beim Steuersatz 16%, 11,40 EUR USt ergeben. In vielen Finanzbuchführungs-Anwendungen wird das USt-Konto automatisch mit dem Erlös-Konto angesprochen. Da bekommst Du die Kombination Erlöse: 71,22 EUR und USt: 11,39 EUR gar nicht unter.

                  Natürlich gibt es eine kaufmännische Rundung. Aber beim Einbuchen von Belegen kommt die aber (hier) nicht zum tragen.
                  Es gibt 8 goldene Buchaltungsregeln, eine davon ist die Belegkonformität. Ein Beleg wird immer mit den draufstehenden Beträgen eingebucht oder eben reklamiert.

                  Beispiel: Wenn eine Eingangsrechnung eingebucht wird gibt er Buchhalter die Bruttosumme ein, die Vorsteuer wird von der Software _vorgeschlagen_. Eine akzeptable Software stellt an dieser Stelle die Möglichkeit der "Vorsteuerkorrektur" zur Verfügung. Mit Zahlen: Der Buchhalter bucht eine Rechnung über EUR 1,16 ein, die Software schlägt vor, 16 Cent auf das Vorsteuerkonto zu buchen. Hat die Rechnung über EUR 1,16 jedoch nur 14 Cent Vorsteuer ausgewiesen, dann wird ein korrekter Buchhalter den Vorschlag der Software mit 14 Cent überschreiben und somit den Aufwand oder den Bestand um 2 Cent erhöhen.

                  Das ist auch korrekt so. Die Umsatzsteuer ist eine Durchlaufsteuer, sie "hüpft" von Lieferanten zu Lieferanten und wird vom letzten Glied (dem Endverbraucher) getragen. Macht der 1. Lieferant in dieser Kette einen (akzeptablen) Rundungsfehler, so wird dieser bis zum letzten Glied mitgeschliffen. Andernfalls wäre es ja für den Staat schlicht und einfach eine Bilanzverlängerung, oder -verkürzung, je nachdem :-) Dazu kommt es zweifelsohne auch, weil natürlich nicht alle Buchhalter korrekt arbeiten.

                  So Du eine altmodische UST-Verprobung durchführst, sprich aus den bereits verbuchten Erlösen die Mehrwertsteuer errechnest und sie mit dem MwSt-Konto vergleichst
                  Jeder Prüfer des Finanzamtes würde das so machen, oder? Wie erklärst Du dem dann die Differenz?

                  Also bei den größeren Anwendung ist man da schon lange weg. MwSt-Prüfungen werden belegbezogen durchgeführt, dies ist auch im nachhinein möglich (deshalb, weil die Software, doppelte Belegnummern verhindert). Witzig, dabei ist, daß der Prüfer hier von der Software abhängig wird, andererseits wiederum nicht, denn kommt er auf einen Fehler drauf kann er den Fall gleich weiter an die Wirtschaftspolizei reichen, und darauf läßt sich kein Softwarehaus ein. Testierungsfirmen profitieren davon :-) Der letzte Absatz bezieht sich aber auf starke Tendenzen in größeren Unternehmen, noch nicht auf Vorschriften.

                  bekommst Du ein 'Groschen-Problem', diesen Cent kannst Du - wie Tom bereits sagte - auf ein Rundungskonto buchen. Wichtig ist das aber nicht.
                  Oh? Wichtig ist das bei _einem_ solchen Verkaufsvorgang nicht. Bei zehn ist es noch ein "Groschen-Problem". Aber bei tausenden solcher Verkaufsvorgänge?

                  Wird nicht sein wenn das Fakturierungsprogramm sauber rundet (wiederum ist aber wichtiger, daß die Fibu-Überleitung belegkonform verbucht).

                  Die Lösung für das eBay-Problem bzw. grundsätzlich für dieses Problem, welches eigentlich nur auftreten kann, wenn man den Brutto-Verkaufspreis nicht kalkuliert, sondern vorgegeben bekommt, habe ich auch nicht. Ich glaube allerdings, dass man die Differenz schon in der Buchführung dokumentieren sollte. Im gegebenen Beispiel:
                  Brutto-Einnahmen: 82,61 EUR
                  darin enthaltene USt: 11,39 EUR

                  Soll                  an    Haben
                  Debitor: 82,61 EUR          Erlöse: 71,21 EUR
                                              USt: 11,39 EUR
                                              Erlöse aus USt-Differenz: 0,01 EUR

                  Die Erlöse aus USt-Differenz wären ein Erlöskonto, für welches am Jahresabschluss die USt berechnet werden müsste.

                  Habe oben geschrieben wie ich es sehe, wer es macht wie Du wird auch straffrei bleiben :-) - aber die Erlöse _müssen_ mit den Ausgangsrechnungen übereinstimmen.

                  Beste Grüße
                  Viennamade

                2. Moin!

                  bekommst Du ein 'Groschen-Problem', diesen Cent kannst Du - wie Tom bereits sagte - auf ein Rundungskonto buchen. Wichtig ist das aber nicht.
                  Oh? Wichtig ist das bei _einem_ solchen Verkaufsvorgang nicht. Bei zehn ist es noch ein "Groschen-Problem". Aber bei tausenden solcher Verkaufsvorgänge?

                  Die große Zahl der Buchungen sorgt doch gerade erst für die unterm Strich ausgeglichene Berechnung.

                  Es gibt IMMER Rundungsfehler bei der Mehrwertsteuerberechnung. Egal ob du auf das Netto 16% draufschlägst, oder vom Brutto abziehst: Nur äußerst selten wirst du im Ergebnis einen Betrag erhalten, der exakt genau auf Cent stimmt - meist werden Nachkommastellen hinter den Cents entstehen, die weggerunden werden. Hierbei wird mathematisch betrachtet die Hälfte der Rundungen ab-, die andere Hälfte aufgerundet. Unter dem Strich stimmt es also wieder exakt für das Finanzamt.

                  - Sven Rautenberg

                  1. Hallo,

                    Die große Zahl der Buchungen sorgt doch gerade erst für die unterm Strich ausgeglichene Berechnung.

                    Das kann sein, muss aber nicht.

                    Es gibt IMMER Rundungsfehler bei der Mehrwertsteuerberechnung. Egal ob du auf das Netto 16% draufschlägst, oder vom Brutto abziehst: Nur äußerst selten wirst du im Ergebnis einen Betrag erhalten, der exakt genau auf Cent stimmt - meist werden Nachkommastellen hinter den Cents entstehen, die weggerunden werden.

                    Ja, es geht hier aber um die Zahlen, die in den Büchern stehen. Das sind _immer_ EUR-Beträge, also Zahlen mit maximal zwei Nachkommastellen. Bei Verkäufen gilt dabei

                    (Netto=Erlös) + USt = (Brutto=das, was der Kunde bezahlt).

                    Wenn man vom Netto ausgeht und den auf zwei Nachkommastellen gerundeten Wert von 16% vom Netto als USt ansetzt, dann geht die Gleichung immer auf. Wenn man allerdings vom Brutto ausgeht, dieses zu 116% setzt, dann den auf zwei Nachkommastellen gerundeten Wert von 16% als USt berechnet und Netto als Brutto - USt annimmt, dann geht die Gleichung auch auf, allerdings stimmt es dann nicht mehr immer, dass 16% vom Netto die USt ist. Darum geht es. Beispiel:

                    Netto   Netto + 16%   Brutto
                    10,00   1,60          11,60
                    11,00   1,76          12,76
                    12,00   1,92          13,92
                    13,00   2,08          15,08
                    14,00   2,24          16,24

                    Brutto2 16% aus Brutto2 Netto2  Netto2 + 16%  Ust-Differenz
                    11,56   1,59             9,97   1,60          0,01
                    12,72   1,75            10,97   1,76          0,01
                    13,88   1,91            11,97   1,92          0,01
                    15,04   2,07            12,97   2,08          0,01
                    16,20   2,23            13,97   2,24          0,01

                    Verbuche ich jetzt Brutto2 als das, was der Kunde bezahlt hat, 16% aus Brutto2 als USt und Netto2 als Erlös, dann kommt es _jedesmal_ zu einer USt-Differenz von +0,01 EUR.

                    Hierbei wird mathematisch betrachtet die Hälfte der Rundungen ab-, die andere Hälfte aufgerundet. Unter dem Strich stimmt es also wieder exakt für das Finanzamt.

                    Das wage ich zu bezweifeln. Der Zufall ist nicht zwangsweise 50/50 ;-))

                    viele Grüße

                    Axel

                    1. Hierbei wird mathematisch betrachtet die Hälfte der Rundungen ab-, die andere Hälfte aufgerundet. Unter dem Strich stimmt es also wieder exakt für das Finanzamt.
                      Das wage ich zu bezweifeln. Der Zufall ist nicht zwangsweise 50/50 ;-))

                      der zufall ist mit zunehmender probenzahl wohl schon 50-50.

                      aber es ergibt sich eine andere verfälschung des zufalls:

                      rundung ist hier die kaufmännische rundung. die rundet halt mehr auf als ab.

                      preise werden oftmals als 'judenpreise' angegeben. also keine vollen beträge wie in deinem beispiel, sondern mit xx,x9 oder ähnlich. wenn sich also aus nachkommastellen kein ganzes an mwst ergibt, ist rundung vorprogrammiert.

                      1. Hallo fk,

                        rundung ist hier die kaufmännische rundung. die rundet halt mehr auf als ab.

                        Aha?

                        Abgerundet wird bei:  0 1 2 3 4
                        Aufgerundet wird bei: 5 6 7 8 9

                        Ich sehe in beiden Fällen 5 Ziffern, inwiefern wird bei kaufmännierscher Rundung häufiger aufgerundet?

                        Viele Grüße,
                        Christian

                        1. Hallo.

                          Ich sehe in beiden Fällen 5 Ziffern, inwiefern wird bei kaufmännierscher Rundung häufiger aufgerundet?

                          Insofern, als dass du ja einmal erläutern kannst, auf was "0" denn abgerundet wird.
                          MfG, at

                          1. Hallo!

                            Ich sehe in beiden Fällen 5 Ziffern, inwiefern wird bei kaufmännierscher Rundung häufiger aufgerundet?

                            Insofern, als dass du ja einmal erläutern kannst, auf was "0" denn abgerundet wird.

                            Die Frage ob die "0" nach unten oder oben gerundet wird ist m.E. genauso unwichtig wie die Frage wohin die "2", von mir aus die "3", gerundet wird. Wichtig ist, ab welcher Zahl gerundet wird:
                            Werden 10 Rechnungen, deren Einzelsumme eine arithmetische Reihe zwischen 10,005 und 10,014 (von mir aus zwischen 10,011 und 10,020) gerundet, so entsteht ein Differenz von 0,005.
                            Hat eine Mehrzahl der Rechnungen hingegen den Wert 0, dann sieht die Sache anders aus :-)

                            Beste Grüße
                            Viennamade

                            1. Hallo.

                              Ich sehe in beiden Fällen 5 Ziffern, inwiefern wird bei kaufmännierscher Rundung häufiger aufgerundet?

                              Insofern, als dass du ja einmal erläutern kannst, auf was "0" denn abgerundet wird.

                              Die Frage ob die "0" nach unten oder oben gerundet wird ist m.E. genauso unwichtig wie die Frage wohin die "2", von mir aus die "3", gerundet wird.

                              Dann beachte die Fragestellung, auf die ich mich bezogen habe.
                              MfG, at

                        2. Abgerundet wird bei:  0 1 2 3 4

                          wohin wird 0 abgerundet ?

                          Aufgerundet wird bei: 5 6 7 8 9

                          nicht nur dort. es hängt von der nachkommastelle ab.
                          es kann sogar weniger als die hälfte aufgerundet werden !

                          google mal nach kaufmännischer rundung.

                        3. Moin!

                          rundung ist hier die kaufmännische rundung. die rundet halt mehr auf als ab.

                          Aha?

                          Abgerundet wird bei:  0 1 2 3 4
                          Aufgerundet wird bei: 5 6 7 8 9

                          Ich sehe in beiden Fällen 5 Ziffern, inwiefern wird bei kaufmännierscher Rundung häufiger aufgerundet?

                          Rundung ist ein sehr heikles Thema, da haben sich schon viele Leute den Kopf zerbrochen.

                          Tatsache ist, dass bei der gewöhnlichen Rundung wirklich ein tendentielles Plus entsteht.

                          Runden wir mal auf volle Zahlen. Dann wird
                          0.0 -> 0
                          0.1 -> 0
                          0.2 -> 0
                          0.3 -> 0
                          0.4 -> 0
                          0.5 -> 1
                          0.6 -> 1
                          0.7 -> 1
                          0.8 -> 1
                          0.9 -> 1

                          Summe der Eingangswerte: 4.5 Summe der Ausgangswerte: 5.0 Gewinn: 0.5

                          Deshalb gibt es eine Rundungsnorm namens "IEEE Standard 754, section 4", welche die Rundung folgendermaßen beschreibt: Der Wert 0.5 wird immer zur geraden Zahl hin gerundet.

                          Dieses Schema arbeitet also nicht im Intervall von [0,1[, sondern von [0,2[

                          0.0 -> 0
                          0.1 -> 0
                          0.2 -> 0
                          0.3 -> 0
                          0.4 -> 0
                          0.5 -> 0 !
                          0.6 -> 1
                          0.7 -> 1
                          0.8 -> 1
                          0.9 -> 1
                          1.0 -> 1
                          1.1 -> 1
                          1.2 -> 1
                          1.3 -> 1
                          1.4 -> 1
                          1.5 -> 2 !
                          1.6 -> 2
                          1.7 -> 2
                          1.8 -> 2
                          1.9 -> 2

                          Summe der Eingangswerte: 19.0 Summe der Ausgangswerte: 19.0 Differenz: 0.0

                          Diese unterschiedliche Behandlung der 0.5 gilt übrigens nur für exakt 0.50000. 0.50001 wird zur nächsthöheren Zahl gerundet, genau wie 0.49999999 zur kleineren Zahl gerundet wird.

                          - Sven Rautenberg

                3. Hallo.

                  Jeder Prüfer des Finanzamtes würde das so machen, oder? Wie erklärst Du dem dann die Differenz?

                  Gar nicht? -- Er fragt; man reagiert mit Achselzucken, ignoriert die folgende Belehrung; er freut sich, dass er es einmal wieder geschafft hat, dem Staat einen Cent zu retten und übersieht in seiner Freude über diesen Triumph die größeren Mogeleien, die man ihm untergejubelt hat. So sind alle glücklich, sogar der Staat, weil die ausgeschütteten Glückshormone den Krankenstand senken. -- Wenn nur alles so einfach wäre ...
                  MfG, at

          2. Hallo,

            Gesamt ohne MwSt. 71,22

            MwSt. (16%) 11,39

            71,22 + 11,39 = 82,61

            ist m.E. so ok, schließlich muss zu einem Bruttobetrag ein Netto berechenbar sein: 82.61 * 1/1.16 = 71.215517, also aufrunden auf 71.22.
            Ansonsten frag einfach deinen Steuerberater oder beim Finanzamt.

            Grüsse

            Cyx23

            1. ist m.E. so ok, schließlich muss zu einem Bruttobetrag ein Netto berechenbar sein: 82.61 * 1/1.16 = 71.215517, also aufrunden auf 71.22.
              Ansonsten frag einfach deinen Steuerberater oder beim Finanzamt.

              Grüsse

              Hallo,

              das kann ich nun eh nicht mehr ändern dann schenke ich eben dem Finazamt 4 Cent.

              Ich werde Montag mal meinen Steuerberater anrufen was ich mit dem ebay Problem in Zukunft machen soll?

              Weil wenn ich bei ebay Waren verkaufe kann ich die Überweisung gar nicht beeinflussen der Kunde kauft und sieht die Bankdaten und überweist dann auch sofort den Betrag und wenn ich hier einen falschen Brutto Betrag setze dann passt nachher gar nichts mehr!

              Gruß Lars

              1. Hallo,

                Weil wenn ich bei ebay Waren verkaufe kann ich die Überweisung gar nicht beeinflussen der Kunde kauft und sieht die Bankdaten und überweist dann auch sofort den Betrag und wenn ich hier einen falschen Brutto Betrag setze dann passt nachher gar nichts mehr!

                mein Vorschlag wäre:

                82.61 * 1/1.16 = 71.215517
                82.61 * (1-1/1.16) = 11.394483
                71.22 + 11.39 = 82.61

                aber...

                Ich werde Montag mal meinen Steuerberater anrufen was ich mit dem ebay Problem in Zukunft machen soll?

                ...Steuerberater oder FA werden es vmtl. kompetent klären können.

                Grüsse

                Cyx23

        2. Hello,

          Unmöglich ist gar nichts.
          Doch ein Rechnungspreis Brutto von 82,61 EUR bei 16% USt _ist_ unmöglich. Sonst könnte man ihn ja berechnen:

          Da muss ich nicht rechnen. Ich setze den Verkaufspreis einfach auf 82,61 fest, weil heute Samstag ist.

          Wenn mein Geschäftskunde dann dieses schnuckelige Produkt, dass im Laden eigentlich für die Privatkunden liegt (Endpreis), kaufen will, dann muss ich ihm wohl 1Cent Rabatt geben auf den Endpreis.

          Genau das habe ich vorhin auch schon gesagt.

          Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau
    2. Hallo

      Genau. Ein Netto von 71,22 ergibt ein Brutto von 82,62. Wie hast Du den Wert 82,61 errechnet? Der Rechenweg ist
      Kalkuliere den Rechnungsbetrag Netto in 2-Nachkommastellen Genauigkeit. Schlage die USt von 16% drauf und Du erhältst den Rechnungsbetrag Brutto. Ein Brutto von 82,61 ist somit unmöglich.

      Netto 71,21 ergibt Brutto 82,60 und Netto 71,22 ergibt Brutto 82,62.

      Der Gesamt-Brutto 82,61 Wert ist maßgebend das ist der Verkaufspreis bei ebay