Hallo,
Also ich kann Buchhaltung und zwar ziemlich gut. In Österreich ist es so, daß Du 82,61 aufs Debitorenkonto tust, 11,39 aufs MwSt-Konto und 71,22 zu den Erlösen.
Ja, aber 71,22 EUR Erlöse würden, beim Steuersatz 16%, 11,40 EUR USt ergeben. In vielen Finanzbuchführungs-Anwendungen wird das USt-Konto automatisch mit dem Erlös-Konto angesprochen. Da bekommst Du die Kombination Erlöse: 71,22 EUR und USt: 11,39 EUR gar nicht unter.
So Du eine altmodische UST-Verprobung durchführst, sprich aus den bereits verbuchten Erlösen die Mehrwertsteuer errechnest und sie mit dem MwSt-Konto vergleichst
Jeder Prüfer des Finanzamtes würde das so machen, oder? Wie erklärst Du dem dann die Differenz?
bekommst Du ein 'Groschen-Problem', diesen Cent kannst Du - wie Tom bereits sagte - auf ein Rundungskonto buchen. Wichtig ist das aber nicht.
Oh? Wichtig ist das bei _einem_ solchen Verkaufsvorgang nicht. Bei zehn ist es noch ein "Groschen-Problem". Aber bei tausenden solcher Verkaufsvorgänge?
Die Lösung für das eBay-Problem bzw. grundsätzlich für dieses Problem, welches eigentlich nur auftreten kann, wenn man den Brutto-Verkaufspreis nicht kalkuliert, sondern vorgegeben bekommt, habe ich auch nicht. Ich glaube allerdings, dass man die Differenz schon in der Buchführung dokumentieren sollte. Im gegebenen Beispiel:
Brutto-Einnahmen: 82,61 EUR
darin enthaltene USt: 11,39 EUR
Soll an Haben
Debitor: 82,61 EUR Erlöse: 71,21 EUR
USt: 11,39 EUR
Erlöse aus USt-Differenz: 0,01 EUR
Die Erlöse aus USt-Differenz wären ein Erlöskonto, für welches am Jahresabschluss die USt berechnet werden müsste.
Wie gesagt, ich kann nicht mit Bestimmtheit sagen, das dies so richtig ist. In jedem Fall würde es so aber keine Differenz zwischen Erlösen und daraus resultierender USt geben.
viele Grüße
Axel