Hi,
Rechtsverbindlich?
Was ist das den für ein Quatsch.Na wenn er doch abgemahnt wurde...
Ermahnt und nicht abgemahnt auf was willste den das abmahnen?
Obendrein müßte ein Konkurrent eine Verstoß nach UWG oder Markenrecht oder sonstwas nachweisen.
Der Nachweis dürfte bei einem Hiddenfeld sehr schwer fallen.
Ich würde eine wirkliche Abnahmahnung auf diesem Gebiet meinem Anwalt geben. Der verdient sich ein bischen Geld mit dem Zeug.
Wenn ich auf google verzichten kann, kann ich Text verstecken und Google "Richtlinien" verletzen, dass interessiert niemanden.
Nur ob das dann "legal" ist oder eine Abmahnung rechtfertigt, ist die hier diskutierte Frage. Der Webmaster will ja gerade nicht auf Google verzichten, sondern sich einen (unlauteren?) Vorteil auf der am meisten verwendeten Suchmaschine der Welt verschaffen.
Dass Google diesen Text mit einbezieht, sagt doch aus, dass sie anscheinend nichts dagegen haben.
Das ist Quatsch...Echt? Welchen Sinn bringt es, ein <input type="hidden"...> Feld zu indizieren? Darin könnten doch höchstens interne Formulardaten sein, die die Suchmaschine eigentlich nichts angehen (ich denke da an User-ID, irgendwelche Kontrollwerte, etc.).
Das der Algorythmus an der Stelle noch nicht ausgereift ist?
Dass in einem input und nur das wird Google erkenne, auch informationen angezeigt werden können und es Anwendungsbereiche gibt die genau dies machen z.Bsp. AGB die auf Wunsch zugesendet werden?
Verborgener Text...
Natürlich ist es nicht "erlaubt".Ich glaube, damit meinen sie Text auf der Webseite, der aber nicht direkt sichtbar ist, weil er zum Beispiel dieselbe Farbe wie der Hintergrund hat. Text in einem HTML-Tag sollte Google ohnehin nicht indizieren, wenn er nicht auf der Seite angezeigt wird.
Nein?
Und was ist z.Bsp mit Alt Tags?
Und was ist mit Values in Formularfeldern?
Diese Werte erleichtern Blinden übrigens die Navigation auf der Seite.
ToMIRL