N'abend.
Jetzt wo meine Homepage in die Endphase geht wollte ich mich eigentlich um eine kleine attraktion kümmern und von meinen selbst gestalteten bildern einen e-card versand machen...
Nun bin ich auf folgendes gestoßen
Das Langericht München I hat in einem Musterprozess virtuelle Grußkarten als Spam eingestuft (Az.: 33 O 5791/03). Durch diese Entscheidung wird die E-Card-Funktion im Kern angegriffen. Jede Website mit deren Hilfe solche virtuellen Grußkarten verschickt werden können macht sich als sog. Mitstörer haftbar. Aus diesem Grunde sehen wir uns gezwungen unsere Demo vom Netz zu nehmen.
Ist es rechtswidrig e-cards anzubieten? ich kann mir das nicht vorstellen. Bitte könnte hier jemand der sich auskennt die rechtslage klären?
mfg aleX