Hello,
Das Langericht München I hat in einem Musterprozess virtuelle Grußkarten als Spam eingestuft (Az.: 33 O 5791/03). Durch diese Entscheidung wird die E-Card-Funktion im Kern angegriffen. Jede Website mit deren Hilfe solche virtuellen Grußkarten verschickt werden können macht sich als sog. Mitstörer haftbar. Aus diesem Grunde sehen wir uns gezwungen unsere Demo vom Netz zu nehmen.
Ist es rechtswidrig e-cards anzubieten? ich kann mir das nicht vorstellen. Bitte könnte hier jemand der sich auskennt die rechtslage klären?
Das einfachste ist, dass Du nur eindeutig identifizierbare User die eCards verschicken lässt. Dann ist es ja ein ganz normaler Service von Dir und Du bist dann auch nicht haftbar als Mitstörer. Den Freischaltekey musst Du den Leuten dann aber per Snail-Mail zuschicken oder auf einen Festnetzanschluss faxen.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau