Hallo alex.
Das Langericht München I hat in einem Musterprozess virtuelle Grußkarten als Spam eingestuft (Az.: 33 O 5791/03).
http://www.dr-bahr.com/faq/faq_rechtderneuenmedien.php#RechtderNeuenMedien_id10
Folge den Links, lies die jeweiligen Entscheidungssätze und entscheide dich, ob und wie du diese Funktion richtig einsetzt (beachte dabei auch den letzten Satz meines Postings).
Ist es rechtswidrig e-cards anzubieten?
Nein, nicht generell.
Bitte könnte hier jemand der sich auskennt die rechtslage klären?
Junger Freund, wie wäre es, wenn du einen Anwalt dazu befragst?
Freundschaft!
Siechfred