Siechfred: e-card versand

Beitrag lesen

Hallo alex.

Das Langericht München I hat in einem Musterprozess virtuelle Grußkarten als Spam eingestuft (Az.: 33 O 5791/03).

http://www.dr-bahr.com/faq/faq_rechtderneuenmedien.php#RechtderNeuenMedien_id10
Folge den Links, lies die jeweiligen Entscheidungssätze und entscheide dich, ob und wie du diese Funktion richtig einsetzt (beachte dabei auch den letzten Satz meines Postings).

Ist es rechtswidrig e-cards anzubieten?

Nein, nicht generell.

Bitte könnte hier jemand der sich auskennt die rechtslage klären?

Junger Freund, wie wäre es, wenn du einen Anwalt dazu befragst?

Freundschaft!
Siechfred