e-card versand
alex
- meinung
N'abend.
Jetzt wo meine Homepage in die Endphase geht wollte ich mich eigentlich um eine kleine attraktion kümmern und von meinen selbst gestalteten bildern einen e-card versand machen...
Nun bin ich auf folgendes gestoßen
Das Langericht München I hat in einem Musterprozess virtuelle Grußkarten als Spam eingestuft (Az.: 33 O 5791/03). Durch diese Entscheidung wird die E-Card-Funktion im Kern angegriffen. Jede Website mit deren Hilfe solche virtuellen Grußkarten verschickt werden können macht sich als sog. Mitstörer haftbar. Aus diesem Grunde sehen wir uns gezwungen unsere Demo vom Netz zu nehmen.
Ist es rechtswidrig e-cards anzubieten? ich kann mir das nicht vorstellen. Bitte könnte hier jemand der sich auskennt die rechtslage klären?
mfg aleX
Hello,
Das Langericht München I hat in einem Musterprozess virtuelle Grußkarten als Spam eingestuft (Az.: 33 O 5791/03). Durch diese Entscheidung wird die E-Card-Funktion im Kern angegriffen. Jede Website mit deren Hilfe solche virtuellen Grußkarten verschickt werden können macht sich als sog. Mitstörer haftbar. Aus diesem Grunde sehen wir uns gezwungen unsere Demo vom Netz zu nehmen.
Ist es rechtswidrig e-cards anzubieten? ich kann mir das nicht vorstellen. Bitte könnte hier jemand der sich auskennt die rechtslage klären?
Das einfachste ist, dass Du nur eindeutig identifizierbare User die eCards verschicken lässt. Dann ist es ja ein ganz normaler Service von Dir und Du bist dann auch nicht haftbar als Mitstörer. Den Freischaltekey musst Du den Leuten dann aber per Snail-Mail zuschicken oder auf einen Festnetzanschluss faxen.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo alex.
Das Langericht München I hat in einem Musterprozess virtuelle Grußkarten als Spam eingestuft (Az.: 33 O 5791/03).
http://www.dr-bahr.com/faq/faq_rechtderneuenmedien.php#RechtderNeuenMedien_id10
Folge den Links, lies die jeweiligen Entscheidungssätze und entscheide dich, ob und wie du diese Funktion richtig einsetzt (beachte dabei auch den letzten Satz meines Postings).
Ist es rechtswidrig e-cards anzubieten?
Nein, nicht generell.
Bitte könnte hier jemand der sich auskennt die rechtslage klären?
Junger Freund, wie wäre es, wenn du einen Anwalt dazu befragst?
Freundschaft!
Siechfred