Hi,
Und genau an dieser Stelle wird ein Richter Klarheit schaffen müssen.
Das ist nicht dein Ernst?
Ein Richter wird sich *daran*, mit Verlaub, *nie* aufhalten. Was strittig sein dürfte, ist, *ob* eine *bestimmte* Maßnahme als "wirksam" zu beurteilen ist oder nicht.
Aber wenn Du damit täglich zu tun hat, gelingt es Dir ja vielleicht, ein Beispiel hervorzuzaubern, bei dem ein Richter wie von Dir erwartet geurteilt hat!? Ich meine, an für den "Normalsterblichen" unlogische/unsinnige/zweifelhafte/ungenaue Formulierungen ist in Gesetzestexten nun wahrlich kein Mangel ... =;-)
Gruß, Cybaer
PS: Ein Richter fragt auch immer (sollte er zumindest) nach dem Sinn des Gesetzes, daß er anzuwenden hat. Das steht, mangels "Alternativ-Sinn", hier wohl außer Frage ... :->
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