Impressum mit SteuerNummer?
Turtle
- recht
Hallo,
_muss_ auf der Impressums-Seite die SteuerNummer etc. mit angegeben werden?
Danke im vorraus,
Turtle
Hallo.
_muss_ auf der Impressums-Seite die SteuerNummer etc. mit angegeben werden?
Wenn ein Impressum für die Seite notwendig ist, muss es vollständig sein.
MfG, at
Hello,
Wenn ein Impressum für die Seite notwendig ist, muss es vollständig sein.
Die UStID muss aber nur genannt werden, wenn sie erteilt wurde und nur zum Zwecke der Abwicklung grenzüberschreitender Geschäfte mit anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Bei "echten" Auslandsgeschäften muss ohnehin der Zoll eingeschaltet werden.
Das ist ja meine ewige Frage, welche Steuergesetze ich eigentlich verletze, wenn ich mir aus USA eine Software herunterlade, natürlich im Tauschhandel gegen andere Leistungen, wie z.B. Listen von potentiellen Kunden für die Software...
[die Frage ist fiktiv gemeint!]
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo.
Die UStID muss aber nur genannt werden, wenn sie erteilt wurde und nur zum Zwecke der Abwicklung grenzüberschreitender Geschäfte mit anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Nach der UStID war aber gar nicht gefragt.
MfG, at
Hello,
Die UStID muss aber nur genannt werden, wenn sie erteilt wurde und nur zum Zwecke der Abwicklung grenzüberschreitender Geschäfte mit anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Nach der UStID war aber gar nicht gefragt.
Und die (E-)Steuernummer muss nicht genannt werden.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo.
Und die (E-)Steuernummer muss nicht genannt werden.
Zeigst du mir kurz die Stelle, an der der Gesetzgeber oder die Justiz dies so befunden haben?
MfG, at
Moin!
Und die (E-)Steuernummer muss nicht genannt werden.
Zeigst du mir kurz die Stelle, an der der Gesetzgeber oder die Justiz dies so befunden haben?
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/tk_med/tdg_de.htm#a2p6
Da ist alles mögliche aufgeführt, was man so angeben muß. Das Wort "Steuernummer" taucht aber nicht auf. Ergo: Die Steuernummer muß nicht angegeben werden.
Außerdem ist das auch ganz gut so: Mit Kenntnis der Steuernummer könnten Unbefugte, unter Mitarbeit zu blöder Steuerbeamten, durchaus Auskunft über den allgemeinen Steuerstatus des Steuerpflichtigen erhalten.
- Sven Rautenberg
Hallo.
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/tk_med/tdg_de.htm#a2p6
Ja, danke. Ich verwechsele das häufig mit den Pflichtangaben auf Geschätspapieren.
Außerdem ist das auch ganz gut so: Mit Kenntnis der Steuernummer könnten Unbefugte, unter Mitarbeit zu blöder Steuerbeamten, durchaus Auskunft über den allgemeinen Steuerstatus des Steuerpflichtigen erhalten.
Das sehe ich auch so; die Obersten Finanzbehörden teilen diese Ansicht jedoch leider explizit nicht.MfG, at
Hello,
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/tk_med/tdg_de.htm#a2p6
Ja, danke. Ich verwechsele das häufig mit den Pflichtangaben auf Geschätspapieren.
Auch dort muss man unterscheiden zwischen
Die Steuernummer ist erst auf der Rechnung notwendig, die Angabe des Handelsregisters und des Geschäftsführers (sofern es sich um eine Firma handelt) auch auf allem Schriftwechsel, aber nicht auf der Werbung (Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes).
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo Turtle.
_muss_ auf der Impressums-Seite die SteuerNummer etc. mit angegeben werden?
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/mdstv.htm#nr10
Freundschaft!
Siechfred
die UST ist ausreichend, wird dir jeder steuerberater wegen vorhandener präsidenzfälle bestätigen.
grüße Chris
Hallo Chris.
die UST ist ausreichend
Ja, ich finde auch, dass 16% weiß Gott genug sind :)
[...] präsidenzfälle [...]
Was jetzt aber irgendwelche Vorsitzenden damit zu tun haben sollen, musst du mir jetzt mal näher erklären.
Freundschaft!
Siechfred
präzedenzfälle ...
ich hasse wortglauberei!
Hallo Chris.
ich hasse wortglauberei!
Ich mag deinen Worten in https://forum.selfhtml.org/?t=88804&m=529698 auch nicht glauben, denn sie waren schlicht falsch.
Freundschaft!
Siechfred