Tom: Impressum mit SteuerNummer?

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Hello,

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/tk_med/tdg_de.htm#a2p6

Ja, danke. Ich verwechsele das häufig mit den Pflichtangaben auf Geschätspapieren.

Auch dort muss man unterscheiden zwischen

  • Werbung
  • Schriftwechsel
  • Rechnungen usw.

Die Steuernummer ist erst auf der Rechnung notwendig, die Angabe des Handelsregisters und des Geschäftsführers (sofern es sich um eine Firma handelt) auch auf allem Schriftwechsel, aber nicht auf der Werbung (Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes).

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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