Hallo.
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/tk_med/tdg_de.htm#a2p6
Ja, danke. Ich verwechsele das häufig mit den Pflichtangaben auf Geschätspapieren.
Außerdem ist das auch ganz gut so: Mit Kenntnis der Steuernummer könnten Unbefugte, unter Mitarbeit zu blöder Steuerbeamten, durchaus Auskunft über den allgemeinen Steuerstatus des Steuerpflichtigen erhalten.
Das sehe ich auch so; die Obersten Finanzbehörden teilen diese Ansicht jedoch leider explizit nicht.MfG, at