Hello,
Die UStID muss aber nur genannt werden, wenn sie erteilt wurde und nur zum Zwecke der Abwicklung grenzüberschreitender Geschäfte mit anderen Mitgliedsstaaten der EU.
Nach der UStID war aber gar nicht gefragt.
Und die (E-)Steuernummer muss nicht genannt werden.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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