Hallo.
Bei meinem donnerstäglichen Spaziergang durch den Steuerdschungel stieß ich auf folgende Entscheidung der höchsten deutschen Finanzrichter:
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2004.9.29/11R903.html
Endlich hat die deutsche Finanzgerichtbarkeit ihre mehr als antiquierte Auffassung, nur ein Programmierer von Systemsoftware sei Freiberufler, aufgegeben, und sortiert nunmehr nahezu alle Softwareentwickler in den Bereich Freiberuler ein. Besonders wichtiges Entscheidungskriterium ist der ingenieurähnliche Ablauf der Programmierarbeit:
- Planung,
- Konstruktion,
- Überwachung.
Unter dieser Voraussetzung soll auch die Entwicklung von Trivialsoftware freiberuflich sein können. Es gibt eben doch noch zeitgemäß denkende Richter und Sachverständige :) Welche Auswirkungen das Urteil auf den HTML-Autoren[1] haben wird, bleibt zwar noch abzuwarten, aber es liefert schlagende Argumente für die Freiberuflichkeit dieser Berufsgruppe.
Freundschaft!
Siechfred
[1] nein, ich spreche nicht von Web_designern_, das ist eine andere Baustelle :)
Nichts ist schwerer einzureißen als die Mauer in den Köpfen.