Hallo Gernot.
Klingt, als ob du glücklich über diese Entscheidung wärst.
Ja, denn sie sorgt für Rechtssicherheit bei der Auslegung eines Gummiparagrafen wie des § 18 EStG :)
Für mich klingt das wie eine weitere Aushöhlung des Gesetzes zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit.
Och, ist das jetzt nicht ein bisschen arg weit hergeholt, zumal die Frage der Selbständigkeit in diesem Zusammenhang keinen Rückschluss auf die Selbständigkeit im steuerlichen Sinne zulässt.
Freundschaft!
Siechfred
PS: Vielleicht sollte ich sowas wie Bios Microsoft-Reihe als Steuerrechts-Reihe auflegen, sozusagen "Siechfreds Steuertipps 09/2004" ;))
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Nichts ist schwerer einzureißen als die Mauer in den Köpfen.
Nichts ist schwerer einzureißen als die Mauer in den Köpfen.