Hello Siechfred,
Tag Tom.
nun hast Du aber Beiträge meines Vorposters mir zugerechnet. Das ist so nicth OK.
Um als "Kleinunternehmer" anerkannt zu werden, muss er nämlich einen gesonderten Antrag stellen, der aber bei der Anmeldung beim Finanzamt duch ein Kreuzchen an der passenden Stelle erledigt ist.
Falsch, Kleinunternehmer ist man kraft Gesetzes, man kann aber auf die Anwendung dieser Vereinfachungsregel verzichten. Insoweit kommt dem Kreuzchen bei "Kleinunternehmer" keinerlei rechtliche Bedeutung zu, es ist rein informatorisch für die Behörde, damit es kein behördliches Ungemach gibt, weil man keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgibt.
Das sieht das Finanzamt aber scheinbar anders.
Wenn man sich nicht von der Umsatzsteuerpflicht hat befreien lassen, wollen die Burschen sie haben.
Wenn Du mir den geeigneten Passus für die Breitseite mal substantiiert nennen könntest, könnte ich durch den entsprechenden Tipp ein paar Mitbürgern hier helfen, die sich auf mein Drängeln hin im letzten Jahr selbstständig gemacht haben (statt anhaltender Arbeitslosigkeit) und eigentlich auch ganz gut vorankämen, wenn sie nicht jetzt plötzlich einfach eine "Veranlagung zu Umsatzsteuer" auf dem Tisch hätten.
Da fast alle im Tourismus/Sport tätig sind und nur Privatkunden betreuen, drückt sic das natürlich sehr. Plötzlich 16% Steuern am Hals zu haben, ist nicht lustig.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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