Wilhelm Turtschan: Rechnungschreiben als Privatmann für Webseite

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habe d'ehre

Ich such das mal raus, aber ich durfte meinen Mitarbeitern kein Nebengewerbe untersagen, dass außerhalb ihres _Arbeitsvertrages_ lag, auch wenn es innerhalb meiner Gewerbeanmeldung und des regelmäßigen Gewerbebetriebes lag. Ich hätte dafür eine so hohe Abgeltung zahlen müssen, die einem zweiten Gehalt gelichgekommen wäre. Und die Leute waren sozialversicherungspflichtig fest angestellt!

Es war schon immer gang und gaebe, dass solche Klauseln mit einem erhoehten Gehalt einhergingen. Sei es nun Wettbewerbsausschluss nach Kuendigung oder Verbot von Nebentaetigkeiten.

Was Nebentaetigkeit betrifft: Ein Arbeitgeber hat das Recht auf die korrekte Erbringung der geforderten Arbeitsleistung. Selbige kann durch Nebentaetigkeiten eingeschraenkt werden. Ist ein Arbeitnehmer nicht zu diesem Verzicht bereit hat er schlechte Karten. Der Arbeitgeber muss ihn ja nicht einstellen. Ich waere als AG nicht begeistert, wenn z.B. ein von mir beschaeftigter Grafiker in seiner Freizeit evtl. im Betrieb erworbene Kenntnisse und Kontakte gegen Entgelt anderweitig verwenden wuerde.

man liest sich
Wilhelm