Hallo,
du willst also "nebenberuflich" tätig sein. Dazu muss auf jeden Fall zunächst dein Arbeitgeber zustimmen. Evt. ist eine nebenberufliche Tätigkeit dir bereits per Arbeitsvertrag untersagt.
Am besten du befragst dein zuständiges Finanzamt dazu, die haben immer ein offenes Ohr, wenn es um mehr Steuern geht ;-) ... und sie müssen dir Auskunft erteilen.
Ich weiß jetzt aber nicht ob meine Antwort so hilfreich war, wie du dir erhofft hast ...
Ciao,
Frank