Hallo,
Nein, das sehe ich anders. Der AN schuldet dem AG seine Arbeitskraft, und das innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeiten, denn dafür wird er bezahlt.
Richtig. Aber er soll nicht acht Stunden täglich arbeiten, nur um die Zeit rumzukriegen. Es geht doch darum, ein bestimmtes Arbeitspensum zu erledigen. Dafür hat der Arbeitnehmer eine angemessene Zeit zur Verfügung. Schafft er die Arbeit _nicht_ in der Zeit, sollte man untersuchen, ob die Zeitvorgabe ausreichend war, oder ob der Arbeitnehmer vielleicht getrödelt hat.
- der AN ist nicht ausgelastet bzw. unterfordert
Wenn er die _geforderte_ Arbeit trotzdem zur Zufriedenheit erledigt, sehe ich das nicht als Problem, sondern als Glücksfall. Ich leg mich ja schließlich nicht deshalb ins Zeug, um dann mit _noch mehr_ Arbeit zugesch***en zu werden.
- der AN muss Überstunden machen, um seine normale Arbeit trotzdem zu schaffen
Das ist nur dann verwerflich, wenn er sein Arbeitspensum nicht in der vorgegebenen Zeit schafft, weil er nebenher Privatangelegenheiten macht.
So long,
Martin