Und es wundert dich jetzt, daß du nur eine für die Vertragslaufzeit
gültige Lizenz erhältst? Weißt du eigentlich was Dreamweaver kostet?
Ich hab ja gerade keinen Vertrag mit 1und1 abgeschlossen gehabt, weil ich die AGB vorher durchgelesen hatte. Die haben mich ein für allemal von einem Vertragsschluss mit 1und1 abgehalten, weil ich solche Überraschungen in AGB für unseriös halte.
Im Übrigen ist nicht alles rechtlich haltbar, was in AGB drinsteht, sondern AGB die gegenüber einem Verbraucher verwendet werden unterliegen einer Inhaltskontrolle, die unter anderem auch vor Überraschungsklauseln schützt. Und bei der Klausel mit den Programmen wäre prüfen, ob das nicht da drunter fällt, denn in der restlichen Werbung auf der Website wird an keiner darauf hingewiesen, dass es sich nur um zeitlich Nutzungsrechte an den Programmen handeln soll.
In jedem Fall wäre es den Kunden gegenüber fairer, es bereits in der Werbung ausdrücklich zu sagen, dass Dreamweaver nur für die Laufzeit des Vertrages gestellt werden soll.
Und außerdem: Bei Strato bekommt man Adobe GoLive CS "geschenkt für immer" dazu und der Kaufpreis von Dreamweaver liegt nur um etwa 40 Euro höher (ich meine jetzt nicht das gesamte Studio).
»»Im Übrigen tangiert 1&1 das doch gar nicht, ob du es weiter benutzt.
»»Du verwendest eine Raubkopie, aber wieso sollte 1&1 das stören? Du
»»glaubst ja wohl nicht, daß die auch nur einmal die "Vertragsstrafe"
»»durchgesetzt hätten...
Mich würde es stören, wenn ich eine Raubkopie verwenden würde. Und mich würde es auch sehr stören, wenn 1 & 1 einen Anspruch darauf hätte, dass ich denen die Software zurückschicke und wenn die einen Anspruch auf die Vertragsstrafe in Höhe auf 2.500,-- EUR (je Verstoß gg. die Vertragsbedingungen) hätten. Ob die das jemals vor Gericht geltend gemacht haben, ist doch egal. Es würde mir bereits reichen, wenn die das rein theoretisch vor Gericht durchsetzen könnten weil sie einen entsprechenden gesetzlichen Anspruch darauf haben (oder das jedenfalls glauben oder das rechtlich zweifelhaft ist, ob sie einen haben). Und ich weiß gar nicht, warum du das Wort Vertragsstrafe in Anführungszeichen schreibst. Es handelt sich tatsächlich um eine.
...Und hat meiner Beurteilung nach auch in keinster Weise eine
Erfolgsaussicht. Ist PHP im Vertrag enthalten, sollte eine Mail an
den Support reichen, um das wieder zu bekommen. (Dann war es ein
Fehler von 1&1.) Ist kein PHP enthalten, darf sich Christoph darüber
freuen, es 3 Wochen lang kostenlos verwendet haben zu dürfen.
Bist du Jurist und kannst die Erfolgsaussichten beurteilen?
Die Frage ist, ob zwischenzeitlich nicht eine wirksame Vertragsänderung zwischen 1und1 und der Dame stattgefunden hat und PHP aus dem Paket herausgenommen wurde. Im ursprünglichen Paket soll PHP ja angeblich mit drin gewesen sein (falls sich die Dame da nicht geirrt hat). Vielleicht erinnert sich die Dame ja auch gar nicht mehr an alle Mails, die sie von 1und1 bekommen hat oder hat welche einfach gelöscht. Ob der Vertrag von 1und1 wirksam zwischenzeitlich geändert werden konnte ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzerin, kann man so, ohne den ursprünglichen Vertragstext gesehen zu haben, gar nicht beurteilen.
Du willst nicht wirklich Strato empfehlen. Meine Erfahrungen mit
Strato sind schlecht.
Doch, will ich, denn meine sind nicht schlecht. Allerdings habe ich auch festgestellt, das mein Server wesentlich schneller ist als das Webhosting-Paket, das ich mal hatte. In wieweit das normal ist, weiß ich nicht.
Viele Grüsse Carrie