Tag at.
Sich zum Beispiel im Rahmen einer "Ich-AG" rentenversicherungs- und gewerbesteuerpflichtig selbständig zu machen, ist für potentielle Freiberufler nicht zwangsläufig die bessere Wahl.
Du irrst, die "Ich-AG" ist nicht automatisch Gewerbebetrieb und damit gewerbesteuerpflichtig, also kann auch ein Freiberufler in den Genuss dieses Förderweges kommen.
Siechfred
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Früh übt sich ... (74kB)
Der schwierigste Blick ist immer der über den Tellerrand -- man glaubt gar nicht, wie hoch so ein Tellerrand sein kann.
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