Hallo,
schon richtig. Aber es besteht halt immerhin die Möglichkeit, daß der Dich hinter Gitter bringt, weil Du in von der Seite angeredet hast. Diese "Würde" hat ein Normalbürger nicht.
Naja, übertreib's mal nicht gleich, so wie ich den Paragraphen lese, unterscheidet der sich nicht großartig von dem Paragraphen über Beleidigung... Zumindest erkenne ich nichts substanziell anderes.
Zum Vergleich: heute kam in den Nachrichten, daß einer wg. fahrlässiger Tötung 9 Monate auf Bewährung gekriegt hat.
Aber 9 Monate sind nicht die Höchststrafe.stimmt, wurden aber halt ausgesprochen.
Dann vergleiche diese aber auch bitte nicht mit der Höchststrafe eines anderen Gesetzes.
Und sowas auf "Bewährung"..., naja, das heißt doch nur, daß er die nächsten 9 Monate keinen weiteren Fahrer in den Tod treiben darf.
Nein, so etwas ist _immer_ verboten (wenn's nicht tödlich endet, ist's zumindest Nötigung); außerdem dauert die Bewährungszeit mindestens 2 Jahre; wie hoch sie hier angesetzt wurde, hast Du nicht erwähnt; insofern darf er die 9 Monate absitzen, falls er innerhalb der nächsten 2 Jahre (oder länger) noch einmal Mist baut.
Danach wieder volle Lotte ins Geschäft... ;-)
Wenn er erst nach Ende der Bewährungszeit wieder straffällig wird, dann wird sich ein Richter in einem weiteren Prozess stark überlegen, ob er ihm nochmals Bewährung gibt.
Viele Grüße,
Christian