Hi,
Und selbstverstaendlich wird der Vortrag und Entscheid des BVG ein Einknicken sein, denn "Gerds" Vorhaben ist ja "an und fuer sich" nicht "ganz" verfassungskonform, oder?
begründung?
Die "Vertrauensabstimmung" war eine Farce, man kann doch nicht jahrelang Bundesgesetze durchpauken und dann - ohne dass auch nur einmal die Kanzlermehrheit nicht stand - mit mangelndem Vertrauen argumentieren.
ob sie verfassungskonform ist, oder nicht, entscheidet wer?
genau, das BVG.
Das BVG unterwirft sich aber auch einer gewissen Selbstbeschraenkung, damit es nicht unpopulaer wird und damit die Richterkarriere des Einzelnen nicht leidet.
Uebrigens gilt es bei dieser Sache zwei Aspekte zu beachten:
1.) der "alte" Sinn der Regelung bestand in der Tat darin Weimarer Zustaende zu umgehen (spielt heute wegen des grossen Vertrauens der Bundesbuerger ins politische System keine bes. Rolle)
2.) der BK kann mit einer fingierten Vertrauensabstimmung immer Neuwahlen herbeifuehren und zwar als BK und zu einem selbstgewaehlten, guenstigen Zeitpunkt (die gesetzlich vorgesehene Alternative ist ja der Kanzler-Ruecktritt mit anschliessenden Neuwahlen, aber dann ist der BK natuerlich verbrannt)
Unter Beruecksichtigung der beiden o.g. Aspekte kann das BVG beruhigt dem Verfahren zustimmen, "Gerd" hat ja offensichtlich keinen Vorteil mitgenommen. Nichtsdestotrotz entspricht das Verfahren - wie bereits oben ausgefuehrt - keinesfalls den rechtlichen Vorgaben.
Aber das BVG wird koestlicherweise einknicken (interessant vielleicht noch die Anzahl der Richter mit abweichendem Urteil).
Uebrigens gebe ich hier groesstenteils die Mehrheitsmeinung der Verfassungsrechtler wieder.
Gruss,
Ludger