Hello,
gemäß dem fall ich mache mit jmd anderem zusammen ein programm, wer hat
dann das urheberrecht?
Wenn die beiden Teile "untrennbar miteinander verbunden sind" oder einzeln keinen (oder nur noch einen sehr viel geringeren) Wert haben, dann habt Ihr in Urhebergemeinschat gehandelt.
Jeder der Urheber kann die Verwertung des Werkes von den Anderen verlangen. Diese dürfen nicht ablehnen. Eine Vergütung muss dabei aber der Gemeinschaft zufließen. Wie dann die Aufteilung stattzufinden hat, muss bei Uneinigkeit eben dann ein Gericht klären.
wer darf es verkaufen? geht das nur mit
"Verkaufen" kann das Werk keiner der Urheber alleine. Dazu wären umfangreiche Maßnahmen nötig.
Es könnten einzelne Nutzungsrechte _eingeräumt_ werden
Es könnten einzelne Nutzungsrechte _abgetreten_ werden
Es könnten auch _alle_ Nutzungsrechte in allen Nutzungsarten _abgetreten_ werden.
Aber selbst dann verbleiben dem Urheber noch Rechte, sollte das Werk später wesentlich mehr Gewinn einbringen, asl man ursprünglich angenommen hat.
Ausnahme hiervon bilden nur Urheberschaften, die tariflich bezahlt (oder zumindest vergleichbar) stattfinden. Da gehen sämtliche Rechte, auch die späteren, vollständig auf den Arbeitgeber über.
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html
zustimmung beider? wie ist es wenn es 3 beteiligte gibt? 2 wollen
verkaufen einer nicht, wer hat recht bzw. bekommt recht?
s.o.
Keiner darf die wirtschaftliche Verwertung verweigern,
es sei denn, es gäbe hier einen Vertrag, der dies verbietet.
Allerdings darf man nicht alle Dinge vertraglich anders vereinbaren,
als sie im Gesetz stehen. Aber das steht ja auch im Gesetz, welche
Bedingungn nicht abdingbar sind.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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