Moin!
Das Urheberrecht macht keine Prozentangaben. Wer urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt vervielfältigt, auch wenn das nur 10% des Gesamtanteils ist, handelt illegal.
gemäß dem fall ich mache mit jmd anderem zusammen ein programm, wer hat
dann das urheberrecht? wer darf es verkaufen? geht das nur mit
zustimmung beider? wie ist es wenn es 3 beteiligte gibt? 2 wollen
verkaufen einer nicht, wer hat recht bzw. bekommt recht?
Das klärt im Zweifelsfall ein Gericht, wobei hierbei vermutlich großes Augenmerk auf die (vermutlich nur mündlich erfolgten) Absichts- und Zusammenarbeitserklärungen der beteiligten Parteien gelegt wird, und insbesondere auch die Gründe für die Verweigerung der Zustimmung zu beleuchten sind, denn es heißt in §8, Abs. 2 Satz 2 UrhG: "Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern."
Das hat aber mit dem hier diskutierten Fall nichts zu tun, da einem bestehenden Werk offenbar ein weiteres hinzugefügt wurde.
- Sven Rautenberg