Carlo: Scripte verkaufen

Hallo,

Kann ich Scripte verkaufen, die ich gar nicht selber geschrieben habe?
Oder anders gedreht: Kann ich eine Information Verkaufen wie zb eine URL?
Es geht dadrum, dass ein User aus einem Forum ein Script benötigt was ich nur zum teil geschrieben habe.
Nun könnte ich ihm das Script, welches ich gefunden habe, verkaufen als ob es von mir wäre. Nur möchte ich nicht, dass ich deswegen einmal ins Gefängniss muss oder so

MfG
Carlo

  1. Ahoi Carlo,

    Kann ich Scripte verkaufen, die ich gar nicht selber geschrieben habe?

    solange du daran über 50% der rechte hast würd ich sagen JA.

    Oder anders gedreht: Kann ich eine Information Verkaufen wie zb eine URL?

    s.o.

    solange du berechtigt bist das recht zur verwendung des scriptes zu
    verkaufen darfst du. du darfst nix verkaufen woran du keine rechte hast.

    ich bin kein Anwalt oder ähnliches daher alle angaben ohne Gewähr.

    MfG

    1. Hallo,

      Kann ich nicht einfach sagen: "Hey ich kenne da eine Seite, wo du fündig wirst, aber alles hat seinen Preis" ... "Ich denke so an 50 EUR und ich teile dir die Adresse mit".

      Finden kann er sie im Prinzip selber. Aber gefunden hab ich sie nunmal und mich kann bestimmt keiner verklagen für eine mitgeteilte information oder?

      Carlo

      1. Ahoi Carlo,

        Kann ich nicht einfach sagen: "Hey ich kenne da eine Seite, wo du fündig wirst, aber alles hat seinen Preis" ... "Ich denke so an 50 EUR und ich teile dir die Adresse mit".

        was ist denn das für ein geschäftsgebaren? nungut, wenn er/sie so lustig
        drauf ist dir das geld für nen link hinzulegen von dem er evt. nix hat
        anstatt google zu benutzten selber schuld. also 50 euro für nen link
        halte ich für schwer übertrieben.

        MfG

        1. Hallo,

          also 50 euro für nen link halte ich für schwer übertrieben.

          Ja oder für das Script. Hauptsache eine Antwort auf seine Frage / Problem.

          • Wenn das Klappt verkaufe ich nur noch Links und werde reich *gg*

          Carlo

          1. hi,

            • Wenn das Klappt verkaufe ich nur noch Links und werde reich *gg*

            und wodurch unterscheidest du dich dann noch von arschlöchern, die leute über den tisch ziehen?

            oder ist das gar nicht dein anspruch?

            gruß,
            wahsaga

            --
            /voodoo.css:
            #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
          2. Hallo,

            also 50 euro für nen link halte ich für schwer übertrieben.

            Ja oder für das Script. Hauptsache eine Antwort auf seine Frage / Problem.

            • Wenn das Klappt verkaufe ich nur noch Links und werde reich *gg*

            Carlo

            Dir ist aber schon klar, dass auch hier Beratungsleistungen weder umsonst noch gratis sind?

            Den Betrag von € 10,00/Antwort auf Deine Frage überweist Du bitte hier...

            so long,

            MrS

            1. Ahoi MrS,

              Dir ist aber schon klar, dass auch hier Beratungsleistungen weder umsonst noch gratis sind?

              manche Beratung hier ist schon umsonst, aber keine ist gratis. da hast du recht.

              Den Betrag von € 10,00/Antwort auf Deine Frage überweist Du bitte hier...

              sowohl für irreführende, falscha als auch selbstverständlich nützliche.

              MfG

      2. Tachchen!

        "Ich denke so an 50 EUR und ich teile dir die Adresse mit".

        Finden kann er sie im Prinzip selber. Aber gefunden hab ich sie nunmal und mich kann bestimmt keiner verklagen für eine mitgeteilte information oder?

        Nach allem was ich bis jetzt gelesen würde ich dazu tendieren

        1. anschließend mein Geld bei dir zurück zu fordern.
        (schließlich verletze ich höchstwahrscheinlich Urheberrechte und kann
         somit nie sicher sein, das Skript nutzen zu können)

        2. evtl. einen Deal mit dem Skriptsschreiber zu machen, dass ich das
        Skript kostenlos bekomme, wenn ich dich verpfeife.

        Ist aber nur so ein Gedanke aus dem Bauch heraus ...

        Gruß

        Die schwarze Piste

        --
        ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
        Smartbytes Webdesign in Oberhausen
        1. Ahoi schwarze Piste,

          1. anschließend mein Geld bei dir zurück zu fordern.

          wieso das denn? mach ne überweisung unter vorbehalt und mach sie dann
          rückgängig. viel einfacher und viel schneller. vorausgesetzt du meinst
          rechtlich gesehen im recht zu sein.

          MfG

          1. Moin!

            1. anschließend mein Geld bei dir zurück zu fordern.

            wieso das denn? mach ne überweisung unter vorbehalt und mach sie dann
            rückgängig. viel einfacher und viel schneller. vorausgesetzt du meinst
            rechtlich gesehen im recht zu sein.

            Wo kann ich denn auf dem Überweisungsformular "unter Vorbehalt" ankreuzen? Meine Bank bietet sowas nicht an. Also kriege ich mein Geld auch nicht zurück, wenn ich es wollte, sondern muß auf die Rücküberweisung warten - wenn die denn kommt.

            - Sven Rautenberg

      3. Hallo Carlo,

        Du kannst für die Dienstleistung, eine für sein Problem passende Software zu finden, durchaus Geld verlangen. Auch deutlich > 50 €, solche Recherchearbeit und die Bewertung verschiedener Lösungen kann ja eine recht komplizierte und zeitintensive Aufgabe sein.
        Du solltest ihm dann aber schon eine Lösung empfehlen, die er auch Legal benutzen kann.
        Da Du ja einen Teil der in Frage kommenden Lösung selbst erstellt hast, kannst Du auch denjenigen der die Rechte am anderen Teil hat beteiligen.
        Ohne seine Zustimmung verkaufen kannst Du das aber natürlich nicht.

        Grüße

        Daniel

    2. Moin!

      Kann ich Scripte verkaufen, die ich gar nicht selber geschrieben habe?

      solange du daran über 50% der rechte hast würd ich sagen JA.

      Das Urheberrecht macht keine Prozentangaben. Wer urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt vervielfältigt, auch wenn das nur 10% des Gesamtanteils ist, handelt illegal.

      solange du berechtigt bist das recht zur verwendung des scriptes zu
      verkaufen darfst du. du darfst nix verkaufen woran du keine rechte hast.

      Ist das nicht ein Widerspruch zu oben?

      ich bin kein Anwalt oder ähnliches daher alle angaben ohne Gewähr.

      Besser ist das...

      - Sven Rautenberg

      1. Ahoi Sven Rautenberg,

        Das Urheberrecht macht keine Prozentangaben. Wer urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt vervielfältigt, auch wenn das nur 10% des Gesamtanteils ist, handelt illegal.

        gemäß dem fall ich mache mit jmd anderem zusammen ein programm, wer hat
        dann das urheberrecht? wer darf es verkaufen? geht das nur mit
        zustimmung beider? wie ist es wenn es 3 beteiligte gibt? 2 wollen
        verkaufen einer nicht, wer hat recht bzw. bekommt recht?

        MfG

        1. Moin!

          Das Urheberrecht macht keine Prozentangaben. Wer urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt vervielfältigt, auch wenn das nur 10% des Gesamtanteils ist, handelt illegal.

          gemäß dem fall ich mache mit jmd anderem zusammen ein programm, wer hat
          dann das urheberrecht? wer darf es verkaufen? geht das nur mit
          zustimmung beider? wie ist es wenn es 3 beteiligte gibt? 2 wollen
          verkaufen einer nicht, wer hat recht bzw. bekommt recht?

          Das klärt im Zweifelsfall ein Gericht, wobei hierbei vermutlich großes Augenmerk auf die (vermutlich nur mündlich erfolgten) Absichts- und Zusammenarbeitserklärungen der beteiligten Parteien gelegt wird, und insbesondere auch die Gründe für die Verweigerung der Zustimmung zu beleuchten sind, denn es heißt in §8, Abs. 2 Satz 2 UrhG: "Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern."

          Das hat aber mit dem hier diskutierten Fall nichts zu tun, da einem bestehenden Werk offenbar ein weiteres hinzugefügt wurde.

          - Sven Rautenberg

        2. Hello,

          gemäß dem fall ich mache mit jmd anderem zusammen ein programm, wer hat
          dann das urheberrecht?

          Wenn die beiden Teile "untrennbar miteinander verbunden sind" oder einzeln keinen (oder nur noch einen sehr viel geringeren) Wert haben, dann habt Ihr in Urhebergemeinschat gehandelt.
          Jeder der Urheber kann die Verwertung des Werkes von den Anderen verlangen. Diese dürfen nicht ablehnen. Eine Vergütung muss dabei aber der Gemeinschaft zufließen. Wie dann die Aufteilung stattzufinden hat, muss bei Uneinigkeit eben dann ein Gericht klären.

          wer darf es verkaufen? geht das nur mit

          "Verkaufen" kann das Werk keiner der Urheber alleine. Dazu wären umfangreiche Maßnahmen nötig.
          Es könnten einzelne Nutzungsrechte _eingeräumt_ werden
          Es könnten einzelne Nutzungsrechte _abgetreten_ werden
          Es könnten auch _alle_ Nutzungsrechte in allen Nutzungsarten _abgetreten_ werden.
          Aber selbst dann verbleiben dem Urheber noch Rechte, sollte das Werk später wesentlich mehr Gewinn einbringen, asl man ursprünglich angenommen hat.
          Ausnahme hiervon bilden nur Urheberschaften, die tariflich bezahlt (oder zumindest vergleichbar) stattfinden. Da gehen sämtliche Rechte, auch die späteren, vollständig auf den Arbeitgeber über.

          http://transpatent.com/gesetze/urhg.html

          zustimmung beider? wie ist es wenn es 3 beteiligte gibt? 2 wollen
          verkaufen einer nicht, wer hat recht bzw. bekommt recht?

          s.o.
          Keiner darf die wirtschaftliche Verwertung verweigern,
          es sei denn, es gäbe hier einen Vertrag, der dies verbietet.
          Allerdings darf man nicht alle Dinge vertraglich anders vereinbaren,
          als sie im Gesetz stehen. Aber das steht ja auch im Gesetz, welche
          Bedingungn nicht abdingbar sind.

          Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau
  2. hallo,

    Kann ich Scripte verkaufen, die ich gar nicht selber geschrieben habe?

    Unter bestimmten Umständen ja. Es kommt drauf an, ob das Script unter irgendeine Lizenz gestellt wurde und ob eventuell ein Copyright-Vermerk drin stehenbleiben soll. Wenn der Scriptautor selbst keinerlei Einschränkungen vorgesehen und keine rechtlichen Bedenken hat, kannst du sowas auch nach Belieben verscheuern. Macht man aber normalerweise nicht.

    Nur möchte ich nicht, dass ich deswegen einmal ins Gefängniss muss oder so

    Naja, eingesperrt wirst du da nicht gleich. Aber dein Ruf könnte Schaden nehmen.

    Grüße aus Berlin

    Christoph S.

    1. Ahoi Christoph Schnauß,

      Naja, eingesperrt wirst du da nicht gleich. Aber dein Ruf könnte Schaden nehmen.

      und sein geldbeutel unter umständen auch.

      MfG

    2. Hi Christoph,

      Wenn der Scriptautor selbst keinerlei Einschränkungen vorgesehen und keine rechtlichen Bedenken hat, kannst du sowas auch nach Belieben verscheuern. Macht man aber normalerweise nicht.

      leider wird das auch so praktiziert. Es gibt da eine PC-Zeitschrift, die sammelt sowas im Internet und veröffentlicht das ohne Quellenangabe. Es ist zwar schon ein paar Jahre her, aber leider wirklich passiert. Manche Verlage schicken wenigstens ein Belegexemplar.

      Viele Grüße

      Jörg

  3. Hi,

    du kannst dich ja dafür bezahlen lassen, im Internet nach bestimmten Informationen zu suchen, das ist das gleiche und du hast keine rechtlichen Probleme...

    E7

  4. Hi,

    Kann ich Scripte verkaufen, die ich gar nicht selber geschrieben habe?
    Oder anders gedreht: Kann ich eine Information Verkaufen wie zb eine URL?
    Es geht dadrum, dass ein User aus einem Forum ein Script benötigt was ich nur zum teil geschrieben habe.

    Technisch gesehen: nein. Aber in praxi kannst Du sie natürlich verkaufen, wenn auch nicht die Skripte selber. Du kannst schließlich die Dienstleistung anbieten besagte Skripte den Zwecken anderer Leuten anzupassen. da ist es auch recht egal was die Lizenz besagt, denn es gibt ja schließlich im Urheberecht die Möglichkeit Software anzupassen, das kann nicht weg-eula-siert werden.
    Also kannst Du besagtes Skript, das Du einem Forumsuser angepaßt hast ihm auch getrost zum persönlichem Gebrauch verkaufen.

    Nun könnte ich ihm das Script, welches ich gefunden habe, verkaufen als ob es von mir wäre.

    Nein, das ist verboten.

    Nur möchte ich nicht, dass ich deswegen einmal ins Gefängniss muss oder so

    Im Gegensatz zu dem, was die Mediaindustrie für teures Geld zu verbreiten sucht unterliegt eine Urheberrechtsverletzung in Deutschland nur in extremen Fällen dem Strafrecht. Wenn Du dies Filmchen aufmerksam anschaust wirst Du feststellen, das da stets, wenn auch nur sehr unauffällig der Straftatbestand des gewerbsmäßigen Kopierens urheberrechtlichen Materials vorliegt. Der Knabe hat die Filmchen gesaugt, um sie zu _verkaufen_ und hat damit auch noch betont _viel_ Geld verdient, er tat es also _regelmäßig_. Die üblichen Sachen per Tauschring sind im Höchstfall Ordnungswidrigkeiten; zumindest, wenn Du eine guten Anwalt hast.
    Auch bei dem, was Du da vorhattest (das fremde Skript als eigenes verkaufen) dürftest Du noch davonkommen, allerdings könnte das schon ziemlich teuer werden.

    so short

    Christoph Zurnieden

  5. Hi folks,

    also mal ganz wurscht wie das (lizenz-)rechtlich aussieht finde ich es moralisch nicht vertretbar dass du das, was er sucht in Google eintippst, runterlädst und ihm verkaufst.

    Es ist weder gegenüber dem potenziellen Käufer noch gegenüber dem Programmierer fair und sowas finde ich - genauso wie den Verkauf von URLs (sprich: Informationsquellenverkauf) allerunterste Schublade.

    Greets - parse_error;

    --
    Dont ask to ask...
    .oO(Ohne Parse_Errors waere das Leben doch langweilig)
    SELFCode: ie:{ fl:{ br:< va:? ls:< fo:) rl:( n4:{ ss:} de:/ js:| ch:] sh:( mo:| zu:{
    1. Hello,

      also mal ganz wurscht wie das (lizenz-)rechtlich aussieht finde ich es moralisch nicht vertretbar dass du das, was er sucht in Google eintippst, runterlädst und ihm verkaufst.

      Wieso?
      Das Suchen ist doch eine zeitaufwändige und damit mMn geldwerte Leistung.
      Mann muss zudem wissen, wo man sucht, was man sucht, und muss das Gefundene auch auf seine Brauchbarkeit hin bewerten können, ggf. auch aus unterscheidlichen Suchergebnissen ein Gesamtes kombinieren können.

      Verkauft werden dann also nicht die Scripte der Anderen, denn das wäre nach unserem Urheberrecht gar nicht möglich, sondern die Rechercheleistung. Ob der Auftraggeber die Scripte dann verwenden darf, muss er separat feststellen.

      Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau
      1. hi,

        Wieso?
        Das Suchen ist doch eine zeitaufwändige und damit mMn geldwerte Leistung.

        hier ratschläge und tipps zu geben ebenfalls.
        trotzdem werden sie idR. kostenlos gegeben.

        gruß,
        wahsaga

        --
        /voodoo.css:
        #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
        1. Hello,

          Wieso?
          Das Suchen ist doch eine zeitaufwändige und damit mMn geldwerte Leistung.

          hier ratschläge und tipps zu geben ebenfalls.
          trotzdem werden sie idR. kostenlos gegeben.

          Drum aheb ich Dir heute (27.07.05) auch emailed, da ich wissen wollte, wie Du das mit der Transparenz aucf Deiner Website gemacht hattest. Aber inzwischen habe ich herausgefunden, dass Du genau "bescheißt", wie ich das bei der Seite für unseren Kunden vorhatte ;-))

          Harzliche Grüße vom Berg
          esst mehr http://www.harte-harzer.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau