Josef K.: Homepagekritik berechtigt?

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Naja, es gab doch da so ein neues Gesetz, dass eine bestimmte Sorte von Seiten (Seiten des öffentlichen Dienstes?) bis zum Ende eine Jahres (2006?) barrierefrei gestaltet sein müssen. Ich bin mir jetzt nur nicht sicher, ob das auf jene Seite zutrifft.

Das betrifft, wenn ich mich da recht entsinne, nur die Seiten der Bundesverwaltung. Steht im Zusammenhand mit der Initiative BundOnline 2005 und der darin enthaltenen "Barrierefreien Informationstechnik Verordnung" (BITV).

Auf kommunaler Ebene greift diese Verordnung vermutlich nicht. Es gibt allerdings noch den unverbindlichen technischen Leitfaden "SAGA" der sich den Standards für barrierefreies Internet im eGovernment-Sektor widmet.

Letztlich ist es aber, unabhängig von etwaigen rechtlichen Bedingungen, absolut inakzeptabel (und extrem kurzsichtig), wenn eine Gemeinde sich einen Auftritt leistet, der nicht den genannten Anforderungen entspricht.

Salut
Josef K.