Ingo Turski: Homepagekritik berechtigt?

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Hi,

Das betrifft, wenn ich mich da recht entsinne, nur die Seiten der Bundesverwaltung. Steht im Zusammenhand mit der Initiative BundOnline 2005 und der darin enthaltenen "Barrierefreien Informationstechnik Verordnung" (BITV).

Auf kommunaler Ebene greift diese Verordnung vermutlich nicht. Es gibt allerdings noch den unverbindlichen technischen Leitfaden "SAGA" der sich den Standards für barrierefreies Internet im eGovernment-Sektor widmet.

Vor allem aber gibt es Landesgesetzgebungen. Eine Übersicht z.B. hier: http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv/landesgleichstellungsgesetze.html.
In NRW gilt die Verpflichtung zu barrierefreien Internetseiten gemäß BGG NRW u.a. "für die Dienststellen und Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, für die Eigenbetriebe und Krankenhäuser des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, für die Hochschulen.

Und die Umsetzungsfristen regelt hier die BITV NRW http://sgv.im.nrw.de/gv/frei/2004/Ausg21/AGV21-6.pdf. Demnach müssen neue oder weitgehend neugestaltete Angebote bereits barrierefrei sein und ältere Angebote für Behinderte bis zum 31.12.2005 bzw. generell bis zum 31.12.2008 barrierefrei sein.

freundliche Grüße
Ingo