TomIRL: Homepagekritik berechtigt?

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Diese Aussage ist falsch, und zeigt das Du den Saga Standard allenfalls vom hörensagen kennst.

Das ist vollkommen richtig - geht doch nichts über gesundes Halbwissen. Immerhin berücksichtigt SAGA die BITV ausdrücklich, vor allem wenns um Client-Technologien geht. So werden z.B. explizite Anweisung zu HTML- oder PDF-Standards gegeben. Aber Du hast schon recht, in erster Linie gehts dabei um Kompatibilität zwischen den Behörden.

SAGA verweist hinsichtlich der Client-Technologien immer wieder auf die BITV. :-)

http://www.kbst.bund.de/SAGA-,182/start.htm

Hier gehts aber um die Kommunal-Ebene. Mir ist kein Gesetz bekannt, dass die Kommunen zur Barrierefreiheit "zwingt". Ein Spezial-Gebiet bilden übrigens die Internet-Angebote für Behinderte Menschen; hier sind bereits jetzt besondere Vorschriften einzuhalten.

Hm.. z.Bsp. in Berlin, da die Bezirke (Kommunen) lediglich Verwaltungseinheiten mit begrenzeten Befugnissen sind gelten die Landesvorschriften auch für die Bezirke.

Viele Grüße TomIRL