Hallo.
Es gibt viele Leute, die von einem Widerrufsrecht noch nie was gehört haben! Denen nutzt die längere Frist gar nichts, wenn die auf eine Rechnung einfach in Unkenntnis der Rechtslage zahlen.
Im Zweifelsfall ist das ja auch richtig so, denn sie haben einen Vertrag geschlossen und bisher offenbar gar nicht erst versucht, dem zu widersprechen.
Der erhöhte Aufwand für den Verbraucher besteht nicht nur darin, von der Widerrufsbelehrung Gebrauch zu machen sondern auch erstmal rechtlichen Rat einzuholen, was recht teuer werden kann, wenn man zum Anwalt geht. Auch die Verbraucherzentrale ist nicht kostenlos, wenn auch billiger. Und man muss da erstmal hinfahren...
Wer einen Vertrag schließt, sollte vorher wissen, was er tut. Online-Geschäfte sind überdies ja keine Haustürgeschäfte, bei denen man unter Druck gesetzt würde. Dass im konkreten Fall vielleicht ein gewisses triebgesteuertes Verhalten unterstellt werden kann, ist ein anderes Thema.
MfG, at
Hier mal ein Zitat von dir:
"Wenn der Anbieter einen Formfehler macht -- wie etwa, nicht auf das Rücktrittsrecht hinzuweisen --, setzt er sich selbst ins Unrecht und muss mit den Konsequenzen seines Handelns leben. Im konkreten Fall ist das eben mindestens der Einnahmeverlust, gegebenenfalls auch mehr."
Du widersprichst deinen eigenen Argumenten. Nicht ganz logisch.
MfG carrie