Sorry Sven,
Hälst du deine Argumente gegen das Zahlungsbegehren (nämlich die Nicht-Anmeldung und ihre näheren Umstände) für so stichhaltig, dass es auch einer Zivilklage gegen dich standhalten kann?
aber das kann ich mir gerade nicht verkneifen:
http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2005/5/t108034/#m671905
;-)
Viele Grüße
Jörg