schwarze Piste: abmahnung wegen fehlender datenschutzerklärung?

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Tachchen!

Für die Nutzung von nicht-personenbezogenen Daten, insbesondere
Informationen zu den Clients, die ein Online-Angebot abgerufen haben,
gilt das bereichsspezifische Datenschutzrecht des TDDSG/ MDStV nicht.

Dies ist vor allem bei der Aufzeichnung von Nutzungsdaten in Log-Files, z.B.
zur Erstellung von Nutzerprofilen und Abrufstatistiken von Bedeutung. [...]
Nicht-personenbezogene Daten, z.B. reine Maschinenangaben (IP-Adressen),
können hingegen für Auswertungszwecke protokolliert werden, sofern kein
Rückschluss auf den jeweiligen Nutzer möglich ist. Damit sind auch
Cookies regelmäßig datenschutzrechtlich unproblematisch.

[aus "Internetrecht" von Prof. Dr. Hoeren,
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
Universität Münster]

Der Spaß fängt also aus meiner Sicht erst an, wenn auf der Seite wirklich
Daten erfragt werden, die zu Abrechnungs-, Werbe- oder solchen Zwecken
dahingehend nutzbar sind, dass sie mit einer natürlichen Person in
Verbindung gebracht werden können.

Gruß

Die schwarze Piste

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