Siechfred: abmahnung wegen fehlender datenschutzerklärung?

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Tag Raik.

_muss_ ich denn eigentlich überhaupt erklären, dass ich die daten nicht an dritte weitergebe, etc.?

Wenn du personenbezogene Daten erhebst, musst du den User *vorher* davon unterrichten, da er ein Widerspruchsrecht nach § 6 TDDSG hat. Du musst ihm nicht versichern, dass du sie nicht weitergibst. Es gibt genügend Newsletter, bei denen du festlegen kannst, was mit deinen Daten passiert (Weitergabe für weitere Newsletter, Zusenden von Infos etc.). Widerlich finde ich persönlich nur die mittlerweile grassierende Unsitte, entsprechende Einverständnis-Checkboxen standardmäßig als "checked" vorzubelegen.

warum nicht einfach eine erklärung abgeben, dass ich sämtliche daten, derer ich irgendwie habhaft werden kann, jedem zugänglich mache, wenn ich gerade lust habe, dass ich sie zerhackstückle, weiterverkaufe oder verschenke, vermiete, verlease, einwecke, kopiere, dehne und stauche, u.s.w. und dass der geneigte besucher sich auf alles gefasst machen muss, wenn er meine seite betritt? dann kann mich zumindest hinterher kein rechtsverdreher wegen irgendwas verklagen.

Klar kannst du das machen, musst aber den User *vor* Speicherung davon unterrichten *und* er muss durch irgendeine Aktion (Checkbox ankreuzen o.ä.) anerkennen, dass er mit der Vergewaltigung seiner Daten einverstanden ist. Ein nicht gesetztes Kreuz bedeutet Widerspruch, das musst du dann als Betreiber akzeptieren. Nutzt und vergewaltigst du trotzdem seine Daten, machst du dich strafbar.

Siechfred