TomIRL: abmahnung wegen fehlender datenschutzerklärung?

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Moin,
Netter Werbgag des Verlages,
Abmahnungen wegen TDG TDDSG sind ein alter Hut.
Ich zitiere mal §4 Abs.1 TDDSG:
(1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei automatisierten Verfahren, die eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglichen und eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten vorbereiten, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.

Wenn ich das hier richtig sehe und der Verlag recht hätte, dann müßte vor jeder Webseite eine Eingangseite sein, auf der diese Richtlinie umgesetzt wird.

Laber laber laber und viel unnötige panik um nichts!

ToMIRL