Hallo,
Ich zitiere mal §4 Abs.1 TDDSG:
(1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ...
da haben wir's doch schon: *personenbezogene Daten*!
Wo fallen denn bei der Nutzung eines Webangebots personenbezogene Daten an? Etwa durch die Protokollierung von IP-Adresse, Referrer und User Agent im Server-Log? Nein, das sind nämlich *keine* personenbezogenen Daten. Einzig die IP-Adresse könnte einem Anbieter theoretisch personenbezogene Daten des Nutzers erschließen - aber dazu braucht er in der Regel zusätzlich Auskunft vom Internet-Zugangsprovider des Nutzers. Der aber hat sich ebenfalls dem Datenschutz verpflichtet und darf die Informationen AFAIK nur an die Kripo bei begründeten Verdachtsmomenten oder an die Staatsanwaltschaft rausgeben.
Wenn ich das hier richtig sehe und der Verlag recht hätte, dann müßte vor jeder Webseite eine Eingangseite sein, auf der diese Richtlinie umgesetzt wird.
Nur auf den Seiten, auf denen tatsächlich personenbezogene Daten erhoben werden, und das passiert -unlautere technische Methoden mal außer Acht gelassen- nur mit Zutun des Besuchers, z.B. indem er ein Formular ausfüllt.
Laber laber laber und viel unnötige panik um nichts!
So sehe ich das auch. :-)
Schönen Tag noch,
Martin