moin!
Wenn ich das hier richtig sehe und der Verlag recht hätte, dann müßte vor jeder Webseite eine Eingangseite sein, auf der diese Richtlinie umgesetzt wird.
das ist es ja, was mich verwundert. laber und blah ist ja ok, aber wenn es nun mal im tddsg steht, hat auch sicherlich jeder anwalt ein grund zu klagen. was ist dem entgegenzusetzen? der artikel (so wie ich das verstanden habe) ist gurk - keine frage, aber irgendjemand hat sich doch sicherlich etwas dabei gedacht?
gruß.
roger.
--
meine freundin sagt, ich wäre neugierig.
so steht's zumindest in ihrem tagebuch.
meine freundin sagt, ich wäre neugierig.
so steht's zumindest in ihrem tagebuch.