Andreas Korthaus: abmahnung wegen fehlender datenschutzerklärung?

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Hallo!

mir geht es nicht um den verlag, sondern den evtl. konsequenzen die der verlag anprangert. egal von wem, egal an wen.

Glaubst du wirklich es werden Millionen Internetseitenbetreiber verklagt werden?

Nein, aber es sind auch nicht alle X Millionen Seitenbetreiber verklagt worden, die vor ein paar Jahren noch kein Impressum hatten.

Beim Impressum ist das auch klar definiert wer eins benötigt, beim Datenschutz ist das schon sehr viel schwieriger. Ich gehe mal davon aus, dass die Gesetzgebung durchaus der Meinung ist, dass das Speichern von IP-Adressen zum Zwecke der Missbrauchsverfolgung OK ist, was aber nicht heißt, dass dies in den Gesetzestexten so zum Ausdruck kommt (weil man damals bei der Formulierung vielleicht einfach nicht so weit gedacht hat). Richter müssen auf Basis der Gesetze entscheiden, und damit ggfs. gegen die Intention der Gesetzgebung. In diesem Fall müßten die Gesetze angepasst werden, was z.B. durch eine höchstrichterliche Entscheidung erzwungen werden könnte. Ist allerdings ein teurer Spaß wenn man das "durchziehen" will.

Ich habe gerade einige Sachen zum Thema gelesen, aber leider widersprechen sich viele Aussagen, auch die von irgendwelchen Jura Professoren. In einem Urteil habe ich gelesen, dass es derzeit "Mangels gesetzlicher Grundlage" nicht zulässig sei, IP-Adressen zum Zwecke der Missbrauchsverfolgung zu speichern. Und meistens werden statische IPs und bei Registrierung auch dynamische IPs als "personenbezogen" eingestuft.

Daher sehe ich es eben auch nicht ganz so locker ;-)

Interessant fand ich in diesem Zusammenhang auch den folgenden Artikel: http://www.jurawelt.com/anwaelte/8083

Grüße
Andreas

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