schwarze Piste: OT - Wohnungsübergabe - Erläuterungen

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Tachchen!

Große Vorsicht bei solch pauschalen Tipps:

  1. Wände müssen nicht weiß gestrichen übergeben werden, helle gedeckte Farben sind auch in Ordnung, solange der Wandzustand insgesamt ok ist.

Das ist wohl weitgehend einzelfall- und vertragsabhängig.
Stell dir einfach vor die Parteien haben absichtlich weiß vereinbart,
damit nicht blaß pfirsichfarbene Kacheln später neben blaß lachsfarben
gestrichener Wand hängen?
"Hell gedeckt" ist sicher nicht zwingend das allein glücklich machende.

  1. Renovierungen orientieren sich gefälligst am Zustand der Wohnung, und nicht an irgendwelchen Kalenderfristen (Klausel "alle 3 oder 5 Jahre renovieren").

Es _kann_ sein, dass eine solche Klausel zu pauschal ist.
Ganz einfach, weil sonst z.B. Küche und Gästezimmer immer gleichzeitig
dran wären, durch die völlig unterschiedliche Nutzung aber mind. ein
Zimmer immer "falsch" behandelt würde.
Schon ein Zusatz "über Ausnahmen kann der Vermieter auf Antrag entscheiden"
könnte das ganze aber retten. Und hier sind die Möglichkeiten endlos.

  1. Die Kosten für Schönheitsreparaturen trägt normalerweise der Vermieter, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Aber wo gibt es einen solchen Vertrag?

Nicht falsch verstehen, ich möchte nicht an deinem Posting rummäkeln,
aber ich befürchte, du weckst mit dieser sehr pauschalen und auch etwas
einseitigen Liste Hoffnungen, die zumindest so leicht nicht erfüllt werden. ;-)

Gruß

Die schwarze Piste

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