Mike© : OT - Wohnungsübergabe

Moin @ all,

das Thema ist total OT,aber ich glaube das die Gemeinde sicher die ein oder andere Erfahrung schon genmcht hat.

Ich versuche das mal emotionslos zu beschreiben ( was mir schwer fällt )

Ich werde Ende November meine Wohnung / Haus übergeben. Im Mietvertrag steht "renoviert"; Nun das alleine birgt schon Diskussionsstoff. Was ist renoviert? Wände weiß gestrichen oder nur gestrichen?

Egal, der Zoff ist gewissermaßen vorprogrammiert, und hier die eigentliche Frage. Wenn ich das Objekt übergebe und ein Übergabeprotkoll unterschrieben habe möchte, welches wahrscheinlich nicht unterschrieben wird, wie gehe ich vor?

Ich werde der Meinung sein, das das Objekt renoviert übergeben wird. Wer ist in der Beweispflicht, wenn jetzt der Vermieter sagt: Nö, is nicht. Hauptsächlich geht es ja um die hinterlegte Kaution, welche ich zurück haben möchte.

Also, wie gehe ich vor bei der Übergabe? Brauche ich Zeugen? Wer kann Zeuge sein? Wie ist "renoviert" definiert?

Nochmal sorry für OT, aber hier sitzt das geballte Wissen ;-)

Thanx &  regds
Mike©

--
Freunde kommen und gehen. Feinde sammeln sich an.
  1. Abend,

    ja, das ewig nervende Thema der Wohnungsübergabe.. Grr, wieviel
    Stress ich schon dabei hatte. Wirklich grausam.

    Ich gehe mittlerweile immer so vor, dass ich die letzten Mieten

    • in der Höhe der Kaution - einfach nich mehr bezahle und ansonsten
      auch keine 'Renovierungen' vornehme. D.h., ich habe ab dann einfach
      keinen Kontakt mehr mit dem Vermieter. Meiner Erfahrung nach (Berlin)
      ist das defintiv die beste Lösung - 'beste' im Sinne von nervenschonend
      u. finanziell.
      Und wenn mir dann manche erzählen wollen "der arme Vermieter"
      bla und blubb, dann sollen die mir entweder die seit Jahren
      theoretisch immer noch ausstehenden Kautionen am Besten direkt
      in die Hand drücken, oder gleich ihre Sch** halten.
      Wie Du merkst, kann ich bei dem Thema auch nicht objektiv bleiben ;-)
      Liegt aber daran, dass ich schon zu oft die komplette Wohnung
      renoviert habe (gestrichen, Dielen, Türen, etc..) und daraufhin
      dennoch nicht meine Kaution wiederbekommen habe.

    Und bevor ICH mit Miesen abschneide, soll es gefälligts der VERMIETER tun.
    Meine Einstellung. Halte davon was Du möchtest ;)

    Was ist renoviert? Wände weiß gestrichen oder nur gestrichen?

    Also ich hatte meine Wände mal schwarz gestrichen ;) Daher liegt es
    schon nahe, dass sie Weiß gestrichen sein sollten, bzw. im identischen
    Zustand, als Du selbst eingezogen bist - vorausgesetzt ihr habt alles
    im Übergabeprotokoll niedergeschrieben. Existiert so ein Protokoll
    nicht, ist nicht der Vermieter dran, sondern Du. Denn er wird stets
    behaupten, dass die Wohnung frisch gestrichen, der Teppich neu gelegt
    und die Dielen gerade erst abgezogen waren. Da kann man schwierig
    das Gegenteil beweisen.

    Also wenn Du mir eine Empfehlung erlauben möchtest:
    Sieh zu, dass Du bloß keinen Euro schlechter dastehst, als es wirklich
    nötig ist. Klar, dass Du die Wände streichen musst wenn sie, wie in
    meinem genannten Fall, von dir zB schwarz gestrichen wurden. Aber
    was den Rest (der allgemeine Zustand der Wohnung) angeht, darf ein
    Mieter niemals davon ausgehen, dass er die Wohnung über Jahrzehnte
    stets von seinen Mietern renoviert bekommt. Denn Verschleiss, wie zB
    Abnutzung des Paketts (eh meißt Billig-Pakett) hat ein Vermieter
    einzukalkulieren.

    So, freundliche Grüße und mach Dir nicht zu viel Stress - auch wenn
    ich weiß, dass so etwas durchaus ein paar schlaflose Nöchte bereiten
    kann. Also kepp smiling.

    Christopher

    1. Ich gehe mittlerweile immer so vor, dass ich die letzten Mieten - in der Höhe der Kaution - einfach nich mehr bezahle und ansonsten auch keine 'Renovierungen' vornehme.

      Ist eigentlich das Beste (jaja, da könnt Ihr ruhig "nicht hilfreich" bewerten). Aber bist Du nicht verfolgbar? Also ich habe das auch mal gemacht - der Typ hat mich auch übel behandelt und hätte vor Gericht sicherlich verloren - das wußte er wohl auch. Ich konnte also die Kaution abwohnen und einfach abhauen und der hat mich in Ruhe gelassen. Aber mein jetziger z.B. hat sich meinen Perso kopiert - pervers, aber was soll man machen, wenn man dringend eine Wohnung braucht. Dafür habe ich bei diesem auch keine Kaution bezahlt - wohl ein Ausnahme, die mir nie wieder begegnen wird.

      Gruß, Andreas

      --
      SELFFORUM - hier werden Sie geholfen,
      auch in Fragen zu richtiges Deutsch
      1. Moin!

        Ich gehe mittlerweile immer so vor, dass ich die letzten Mieten - in der Höhe der Kaution - einfach nich mehr bezahle und ansonsten auch keine 'Renovierungen' vornehme.

        Ist eigentlich das Beste (jaja, da könnt Ihr ruhig "nicht hilfreich" bewerten). Aber bist Du nicht verfolgbar?

        Sicherlich. Schließlich zahlt man keine Miete, obwohl man es laut Vertrag muß, der Vermieter könnte also ein Mahnverfahren in Gang setzen, mit allen negativen Nebenwirkungen, die da so anfallen könnten. Spätestens wenn ein Schufa-Eintrag gemacht wird, wird so ein Verhalten für das eigene Leben wieder interessant. Keine Ahnung, ob's auch irgendwo ein "Register mit unzuverlässigen Mietern" gibt.

        »»Aber mein jetziger z.B. hat sich meinen Perso kopiert - pervers, aber was soll man machen, wenn man dringend eine Wohnung braucht.

        Da sehe ich eigentlich jetzt kein Problem darin. Im Perso stehen dein Name, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit, die "gegenwärtige" Anschrift, bzw. eine, die vermutlich zu der Wohnung davor gehörte, die Körpergröße, Augenfarbe und die ausstellende Behörde.

        Name, Geburtsdatum und -ort dürften sowieso zwingend im Mietvertrag stehen, die gegenwärtige Anschrift der Wohnung "davor" hat für den Vermieter vermutlich nur geringen Wert, weil du da ja nicht mehr wohnst, und die aktuelle Anschrift kennt er - ist schließlich seine Wohnung. Die ausstellende Behörde dürfte sich mehr oder weniger auch raten lassen - im Zweifel wäre eine Anfrage beim Melderegister eben ganz allgemein zu stellen. Ist sowieso die Frage, ob das was bringen würde. Entweder kriegt der Vermieter Auskunft, dann aber generell, weil er ein berechtigtes Interesse hat, oder eben nicht. Die richtige Behörde zu fragen wäre da nur ein Detail.

        Dafür habe ich bei diesem auch keine Kaution bezahlt - wohl ein Ausnahme, die mir nie wieder begegnen wird.

        Davon kannst du ausgehen.

        - Sven Rautenberg

        --
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      2. Hallo Anreas,

        Anscheinend verwechseln hier einige "nicht hilfreich" mit "würde ich
        nicht so machen".

        Ist eigentlich das Beste (jaja, da könnt Ihr ruhig "nicht hilfreich"
        bewerten). Aber bist Du nicht verfolgbar?

        Naja, ich melde mich dann halt erst nach einem halben Jahr wieder um,
        so dass meine neue Adresse also anonym bleibt. Die meißten Vermieter
        bemühen sich höchstens im Melderegister nachzuschauen, alles andere
        ist mit zu viel Zeit/Kosten verbunden.
        Bisher hat das stets geklappt ;)

        Christopher

        1. Hi Christopher,

          Ist eigentlich das Beste (jaja, da könnt Ihr ruhig "nicht hilfreich"
          bewerten). Aber bist Du nicht verfolgbar?
          Naja, ich melde mich dann halt erst nach einem halben Jahr wieder um,
          so dass meine neue Adresse also anonym bleibt. Die meißten Vermieter
          bemühen sich höchstens im Melderegister nachzuschauen, alles andere
          ist mit zu viel Zeit/Kosten verbunden.
          Bisher hat das stets geklappt ;)

          Leider ist das ein Teufelskreis! Auf Grund deines Verhaltens sehen sich die Vermieter gezwungen härtere Maßnahmen zu ergreifen oder vorher schon auszusortieren, so dass mancher gar keine Wohnung bekommt. Andererseits födern die schwarzen Schafe der Vermieter dein Verhalten.
          Leider habe ich bisher auch noch kaum gute Erfahrung gemacht, über den Daumen gepeilt sind m.E. große Hausverwaltungen immer besser als private Vermieter.
          50% meiner Nebenkostenabrechnungen waren zu meinen Ungunsten falsch und 50% der Nebenkosten musste ich eintreiben bzw. stehen noch aus.

          Es ist einfach schade, denn durch solche Kreisläufe entsteht immer mehr Ärger :(

          ciao
          romy

          --
          DIE ROMY AUS L. AN DER P. SAGT DANKE UND AUF WIEDERSEHEN
          sh:( fo:) rl:( br:> ch:~ n4:& ie:% mo:) va:| de:< zu:| fl:( ss:) ls:[
  2. Hej,

    Ich werde Ende November meine Wohnung / Haus übergeben. Im Mietvertrag steht "renoviert"; Nun das alleine birgt schon Diskussionsstoff. Was ist renoviert? Wände weiß gestrichen oder nur gestrichen?

    Das regelt der Mietvertrag! Es würde mich sehr wundern wenn da nur "renoviert" stehen würde, ohne dieses näher spezifiziert zu haben. Falls das wider erwarten nicht genauer spezifiziert ist, kann man den Zustand der eigenen Übergabe als Maßstab nehmen und wie es da aussah, wirst du selber besser als wir wissen.

    Egal, der Zoff ist gewissermaßen vorprogrammiert,

    Ich bin mir nicht sicher ob eine so negative Grundhaltung das Richtige ist. Offensichtlich scheinst du ja unabhängig von deinem Auszug mit deinem Vermieter nicht ganz im Reinen zu sein. Davon aber jetzt auf den Ausgang eines anderen Sachverhaltes zu schließen kann nicht hilfreich sein.

    und hier die eigentliche Frage. Wenn ich das Objekt übergebe und ein Übergabeprotkoll unterschrieben habe möchte, welches wahrscheinlich nicht unterschrieben wird, wie gehe ich vor?

    Du hast ein Recht darauf, dass das Übergabeprotokoll unterschrieben wird. Du hast ebenso ein Recht darauf, dass alles im Übergabeprotokoll Aufgelistete und von dir ordnungsgemäß instand Gesetzte auch als solches gekennzeichnet wird. Kommt dein Vermieter dieser Pflicht nicht nach, ist wirst du doch aller Wahrscheinlichkeit nach den Rechtsweg einleiten. Damit bist du dann aber auch in der Beweispflicht. Wenn also bereits vorher Ärger "vorprogrammiert" ist, wirst du dieser Beweispflicht am ehesten nachkommen, indem du die Wohnungsübergabe mit einem Zeugen und ner DigiCam bewaffnet durchführst und alle streitigen Punkte (also was als nicht instandgesetzt markiert wird) selber schriftlich und fotografisch dokumentierst.

    Wie ist "renoviert" definiert?

    Warum rufst du deinen Vermieter nicht an und lädst ihn mal vorab auf ein Bier ein. Dann soll er sich da ganze mal anschauen und dir sagen, was er sich unter Renovierung vorstellt, dann teilst du ihm deine Vorstellung mit und ihr einigt euch. Die eigentliche Übergabe ist dan nur noch Formsache. Solltet ihr euch allerdings vorab nicht einigen, dokumentiere die strittigen Punkte und ziehe z.B. den Mieterschutzbund zu Rate. Die werden dir sehr genau sagen können, wie die rechtliche Lage aussieht.

    Beste Grüße
    Biester*der Probleme am liebsten bei nem kühlen Kölsch klärt*feld

    --
    Art.1: Et es wie et es
    Art.2: Et kütt wie et kütt
    Art.3: Et hätt noch immer jot jejange
    Das Kölsche Grundgesetz
  3. Tachchen!

    Wenn - warum auch immer - der Stress schon vorprogrammiert ist,
    sollte dein erster Gang der zum Mieterschutzbund oder einer
    ähnlichen Einrichtung sein. Dort gibt es kompetente und zunächst
    auch kostenlose Hilfe. Insbesondere können dort Standardfragen
    beantwortet werden und meistens gibt es Broschüren/Leitfäden zum
    erschwinglichen Kurs.

    Sollte sich dann abzeichnen, dass das nicht helfen wird,
    lass die Übergabe (ein wenig würde mich ja schon interessieren,
    warum du schon weißt, dass da nichts abgenommen wird) über dich
    ergehen und marschiere anschließend zum Anwalt deiner Wahl ...

    ... wenn sich das rechnet!

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
    ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
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  4. Hi,

    Ich werde Ende November meine Wohnung / Haus übergeben. Im Mietvertrag steht "renoviert";

    Vor ein paar Monaten gab es da mal ein Urteil, wonach - soweit ich mich erinnere - derartig pauschale Angaben zum Thema Renovierung praktisch unwirksam sind.

    cu,
    Andreas

    --
    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
    Schreinerei Waechter
    Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
  5. Moin @ All,

    einige von Euch wollten wissen warum der Zoff vorprogrammiert ist, daher ein paar Erläuterungen;

    Vor 2 Jahren haben wir dieses Haus zur Miete gefunden. Für unsere Zwillinge ein Traum, da 500 m² Garten dabei waren zum erschwinglichen Preis. Die Besitzer haben eine Dönerbude direkt vor dem Haus. Also war meine erste Frage "Warum zieht ihr nicht selbst in das Haus?" Die Antwort war: "Es ist uns zu groß, brauchen wir nicht"

    Die Vormieter haben das Haus unrenoviert hinterlassen. Im neuen Mietvetrag, welcher übrigends unbefristet ist, stand nur aber"..bei Auszug renoviert.."

    Wir einigten uns darauf, leider nicht schriftlich, dass ich renoviere und die Vermieter mir das Geld dafür geben, welches sie sich von der Kaution des Vormieters holen wollten.

    Da ich davon ausging, dass wir in dem Haus lange lange wohnen, habe ich also mit renovieren angefangen.

    Alle Türahmen ausgefugt
    An einer Wand Schimmel entfernt
    Das ganze Haus gestrichen (alles Rauhputz)
    Die Holztreppe saniert (Handwerker)
    usw. usw.

    Geld gab's vom Vermieter natürlich nicht, da er vor Gericht verloren hatte und somit die Kaution nicht einbehalten konnte.

    Und jetzt kommt der Hammer. Vor einem Jahr wurde uns angekündigt, das die Vermieter das Haus ende dieses Jahres für Eigenbedarf brauchen und uns kündigen werden.

    Nach langem hin und her haben wir uns jetzt ein eigenes Haus gekauft.
    Den Vermietern habe ich angeboten das Haus 1 Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist zu übergeben, wenn wir es besenrein verlassen können.
    Darauf haben sie nicht reagiert.

    Die Vermieter bestehen darauf, das die Wände weiß gestrichen sind, und alle Dübellöcher zugemacht sind. Nun ich habe das ganze Haus erst vor 2 Jahren gestrichen, allerdings ist die ein oder andere Wand nicht weiß sondern pastellfarben abgetönt.

    Soweit meine Ausführungen.

    regds
    Mike©

    --
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    1. Tachchen!

      Also aus meiner Sicht ... hier aus dem warmen Sessel heraus:

      Streich die Wände weiß und sieh den Rest als Lehrgeld an.

      Eine - böse - Alternative wäre es, bis Ende der Woche noch Mietmängel zu
      finden und die letzte Miete zu kürzen. Bis ihr dann wirklich raus seid,
      behebt das dann ohnehin niemand mehr und vielleicht ergeben sich da
      Druckmittel. Allerdings braucht sich dann auch niemand irgendwelchen
      Illusionen hingeben, die Übergabe könnte noch zwanglos ablaufen.

      Eine allerletzte Möglichkeit wäre die anwaltliche Überprüfung der
      Kündigung. Da wird dann allerdings zwingend Geld investiert in eine
      Hoffnung, von der vorher niemand sagen kann, ob sie berechtigt ist.

      Gruß

      Die schwarze Piste

      --
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    2. Moin!

      Die Vermieter bestehen darauf, das die Wände weiß gestrichen sind, und alle Dübellöcher zugemacht sind. Nun ich habe das ganze Haus erst vor 2 Jahren gestrichen, allerdings ist die ein oder andere Wand nicht weiß sondern pastellfarben abgetönt.

      Da aufgrund deiner Ausführung zu entnehmen ist, dass ihr offenbar das Haus schon recht frühzeitig verlassen werdet, es also mindestens einen Monat leer steht und man gut drin arbeiten könnte, gibts eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

      1. Dübellöcher mit Acryl zumachen und die Wände dann streichen - in der Sparversion dann eben nur die nichtweißen Wände. Kostet vielleicht zwei Eimer Farbe und vielleicht zwei Tage Arbeit, wenn man das superordentlich macht.

      2. Oder dem Vermieter genau das vorher ankündigen im Sinne von "viel machen werd' ich da nicht, ist ja alles schon renoviert worden gerade, da kommt 'n bißchen Acryl in die Löcher, und die Pastellwände pinsel ich kurz weiß über ... wenn Sie das so wollen. Sie können natürlich auch einfach selbst das Haus so streichen und ausbessern, wie sie das wollen. Sie wollen da ja schließlich noch etwas länger drin leben, oder? Ich meine nur, so von wegen Kaution vom Vormieter, und so. Wir hatten uns da auf was anders geeinigt, als wie es tatsächlich gekommen ist..."

      - Sven Rautenberg

      --
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      1. Moin!

        Die Vermieter bestehen darauf, das die Wände weiß gestrichen sind, und alle Dübellöcher zugemacht sind. Nun ich habe das ganze Haus erst vor 2 Jahren gestrichen, allerdings ist die ein oder andere Wand nicht weiß sondern pastellfarben abgetönt.

        Ein wenig Recherche im Internet bringt in dieser Sache außerdem noch interessante Urteile zum Vorschein. Kurz zusammengefaßt:

        1. Wände müssen nicht weiß gestrichen übergeben werden, helle gedeckte Farben sind auch in Ordnung, solange der Wandzustand insgesamt ok ist.

        2. Renovierungen orientieren sich gefälligst am Zustand der Wohnung, und nicht an irgendwelchen Kalenderfristen (Klausel "alle 3 oder 5 Jahre renovieren").

        3. Die Kosten für Schönheitsreparaturen trägt normalerweise der Vermieter, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

        Es wird schon einen Grund gehabt haben, warum der Vormieter seine Kaution zurückerhalten hat. Immerhin gabs dazu ja ein Gerichtsurteil. Ganz ähnlich würde ich die Lage auch in eurem Fall einschätzen.

        - Sven Rautenberg

        --
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        1. Moin Sven,

          1. Wände müssen nicht weiß gestrichen übergeben werden, helle gedeckte Farben sind auch in Ordnung, solange der Wandzustand insgesamt ok ist.

          Ja, ich sehe das auch so. Da sind wir aber wieder bei meiner Ausgangsfrage, denn der Vermieter wird das nicht so sehen. Folglich wird es kein Übergabeprotokoll geben, und dann sind wir wieder bei der Beweispflicht.

          Wahrscheinlich werde ich dann doch die Löcher zu stopfen und Farbe an die Wand schmeißen :-/

          regds
          Mike©

          --
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          1. Moin!

            1. Wände müssen nicht weiß gestrichen übergeben werden, helle gedeckte Farben sind auch in Ordnung, solange der Wandzustand insgesamt ok ist.

            Ja, ich sehe das auch so. Da sind wir aber wieder bei meiner Ausgangsfrage, denn der Vermieter wird das nicht so sehen. Folglich wird es kein Übergabeprotokoll geben, und dann sind wir wieder bei der Beweispflicht.

            Ein Übergabeprotokoll soll ja dokumentieren, welcher Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe herrschte. Da kann der Vermieter durchaus reinschreiben "Wände nicht weiß gestrichen - muß noch gemacht werden". Und ebenso steht drin, was alles auch aus Sicht der Vermieters OK ist.

            Je mehr "ok"-Punkte du sammelst, desto besser. ;)

            Und hinsichtlich der angeblich noch auszuführenden Arbeiten: Die stehen ja eindeutig im Protokoll drin, mehr kann da nicht kommen, und gegen die kann man dann argumentieren - notfalls vor Gericht.

            Die Vorgeschichte, nach der der Vermieter die Kosten für die von dir zuerst durchgeführte Renovierung übernehmen wollte, indem er dafür die Kaution des Vormieters einsetzt, ist ja auch aktenkundig durch das Gerichtsurteil. Wenn du einem Richter das erzählst, kann der Vermieter natürlich alles abstreiten und sagen, die Wohnung wäre in einem tollen Zustand gewesen, und er hätte nie irgendwelche Kostenübernahme zugesagt. Warum aber ist er dann vor Gericht gewesen?

            Insofern sehe ich eigentlich nur das Problem, dass die Mietkautionsrückzahlung etwas länger auf sich warten läßt, aber letztendlich vom Vermieter nicht zu verhindern sein wird.

            - Sven Rautenberg

            --
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          2. Hi Mike©,

            Wahrscheinlich werde ich dann doch die Löcher zu stopfen

            bei meinen Umzügen haben sich da Ohrstäbchen sehr bewährt. ;-)

            Viele Grüße

            Jörg

            1. Moin Jörg,

              bei meinen Umzügen haben sich da Ohrstäbchen sehr bewährt. ;-)

              *ROFL* Vielleicht weiche ich auch auf Kaugummi aus ;-)

              regds
              Mike©

              --
              Freunde kommen und gehen. Feinde sammeln sich an.
            2. echo $begrüßung;

              Wahrscheinlich werde ich dann doch die Löcher zu stopfen

              bei meinen Umzügen haben sich da Ohrstäbchen sehr bewährt. ;-)

              War das eben ein Q-Tip?

              echo "$verabschiedung $name";

              1. Hi,

                bei meinen Umzügen haben sich da Ohrstäbchen sehr bewährt. ;-)

                War das eben ein Q-Tip?

                naja, wenn schon dann ein Q-Tip-Tip. ;-)

                Viele Grüße

                Jörg

                1. Hi,

                  War das eben ein Q-Tip?

                  naja, wenn schon dann ein Q-Tip-Tip. ;-)

                  bzw. ein Q-Tip-Tipp - nach neuer Rechtschreibung.

                  Schönen Sonntag noch!
                  O'Brien

                  --
                  Frank und Buster: "Tip Tipp Hurra!"
            3. Moin!

              Wahrscheinlich werde ich dann doch die Löcher zu stopfen

              bei meinen Umzügen haben sich da Ohrstäbchen sehr bewährt. ;-)

              Q: "Benutzte oder unbenutzte?"
              A: "Je nach Wandfarbe!"

              :-)

              - Sven Rautenberg

              --
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        2. Tachchen!

          Große Vorsicht bei solch pauschalen Tipps:

          1. Wände müssen nicht weiß gestrichen übergeben werden, helle gedeckte Farben sind auch in Ordnung, solange der Wandzustand insgesamt ok ist.

          Das ist wohl weitgehend einzelfall- und vertragsabhängig.
          Stell dir einfach vor die Parteien haben absichtlich weiß vereinbart,
          damit nicht blaß pfirsichfarbene Kacheln später neben blaß lachsfarben
          gestrichener Wand hängen?
          "Hell gedeckt" ist sicher nicht zwingend das allein glücklich machende.

          1. Renovierungen orientieren sich gefälligst am Zustand der Wohnung, und nicht an irgendwelchen Kalenderfristen (Klausel "alle 3 oder 5 Jahre renovieren").

          Es _kann_ sein, dass eine solche Klausel zu pauschal ist.
          Ganz einfach, weil sonst z.B. Küche und Gästezimmer immer gleichzeitig
          dran wären, durch die völlig unterschiedliche Nutzung aber mind. ein
          Zimmer immer "falsch" behandelt würde.
          Schon ein Zusatz "über Ausnahmen kann der Vermieter auf Antrag entscheiden"
          könnte das ganze aber retten. Und hier sind die Möglichkeiten endlos.

          1. Die Kosten für Schönheitsreparaturen trägt normalerweise der Vermieter, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

          Aber wo gibt es einen solchen Vertrag?

          Nicht falsch verstehen, ich möchte nicht an deinem Posting rummäkeln,
          aber ich befürchte, du weckst mit dieser sehr pauschalen und auch etwas
          einseitigen Liste Hoffnungen, die zumindest so leicht nicht erfüllt werden. ;-)

          Gruß

          Die schwarze Piste

          --
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  6. hmm..., das klingt ja alles sehr kalkuliert von dem Vermieter. Erst kein Bedarf und dann plötzlich Eigenbadarf...?

    Scheint so'n Typ zu sein, der gern die Verantwortung weiterschiebt und seine Gläubiger damit verarscht. Denn was hat die Übernahme der Renovierungskosten damit zu tun, ob er die Kaution vom Vormieter behalten kann? Der Vormieter ist Dir nichts schuldig, der Vermieter hat Dir das Geld angeboten. Erinnert mich 'n bisschen an die Prolls hier im Westpark, die sich über geliehenes Geld streiten. Da kommen auch immer so "Argumente", man könne das noch nicht zurückgeben, weil ein anderer Kumpel noch nicht zurückgezahlt hat... Ich würde mich an Svens Rat halten und auf den Prozess hinweisen, den er ja nicht hätte führen müssen, wenn das Haus in Ordnung war. Und ein Übergabeprotokoll muß er unterschreiben (bitte vor Zeugen!), sonst wird er vor Gericht wohl begründen müssen, warum er sich geweigert hat.

    Für alle - zum Thema Kaution unbedingt beachten: man hat meines Wissens das Recht, diese auf ein Sperrkonto einzulegen an das der Vermieter nicht allein rankommt. Im Zweifel muß er sich diese dann erklagen. Ich habe mit Kautionen nur Ärger gehabt - es ist immer die gleiche Bereicherungsmasche. Da brauchen scheinbar die Ärmsten (oder waren es die Gierigsten?) der Gesellschaft, die ihr ganzes Geld beim Immobilienkauf ausgegeben haben einfach noch ein kleines Zubrot ;-)

    Gruß, Andreas

    --
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    1. Moin!

      Für alle - zum Thema Kaution unbedingt beachten: man hat meines Wissens das Recht, diese auf ein Sperrkonto einzulegen an das der Vermieter nicht allein rankommt.

      Die Kaution muß in jedem Falle auch mit banküblichen Sparbuchzinsen verzinst werden. Die übliche Vorgehensweise ist, die Kaution auf ein auf den Mieter lautendes Sparbuch einzuzahlen und dieses dann an den Vermieter zu verpfänden. Damit hat der Vermieter dann aber lediglich das Pfand als Druckmittel, er darf sich am Sparbuch aber nicht frei bedienen, wie er meint.

      Deshalbist auch die Verhaltensweise, die Kaution durch Einstellung der Mietzahlungen "abzuwohnen", sehr zweifelhaft.

      Im Zweifel muß er sich diese dann erklagen. Ich habe mit Kautionen nur Ärger gehabt - es ist immer die gleiche Bereicherungsmasche. Da brauchen scheinbar die Ärmsten (oder waren es die Gierigsten?) der Gesellschaft, die ihr ganzes Geld beim Immobilienkauf ausgegeben haben einfach noch ein kleines Zubrot ;-)

      Zwischen "Ärger haben" und "Geld am Ende doch nicht kriegen" liegen ja noch Welten. Ein Vermieter kann sich mit der Rückzahlung bzw. Freigabe der Kaution durchaus 6 Monate Zeit lassen - der Anspruch des Mieters verjährt übrigens erst nach 30 Jahren.

      Du könntest da also vermutlich noch aktiv werden, wenn du irgendwo noch Geld zu kriegen hast.

      - Sven Rautenberg

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      My sssignature, my preciousssss!