Sven Rautenberg: OT - Wohnungsübergabe - Erläuterungen

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Moin!

  1. Wände müssen nicht weiß gestrichen übergeben werden, helle gedeckte Farben sind auch in Ordnung, solange der Wandzustand insgesamt ok ist.

Ja, ich sehe das auch so. Da sind wir aber wieder bei meiner Ausgangsfrage, denn der Vermieter wird das nicht so sehen. Folglich wird es kein Übergabeprotokoll geben, und dann sind wir wieder bei der Beweispflicht.

Ein Übergabeprotokoll soll ja dokumentieren, welcher Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe herrschte. Da kann der Vermieter durchaus reinschreiben "Wände nicht weiß gestrichen - muß noch gemacht werden". Und ebenso steht drin, was alles auch aus Sicht der Vermieters OK ist.

Je mehr "ok"-Punkte du sammelst, desto besser. ;)

Und hinsichtlich der angeblich noch auszuführenden Arbeiten: Die stehen ja eindeutig im Protokoll drin, mehr kann da nicht kommen, und gegen die kann man dann argumentieren - notfalls vor Gericht.

Die Vorgeschichte, nach der der Vermieter die Kosten für die von dir zuerst durchgeführte Renovierung übernehmen wollte, indem er dafür die Kaution des Vormieters einsetzt, ist ja auch aktenkundig durch das Gerichtsurteil. Wenn du einem Richter das erzählst, kann der Vermieter natürlich alles abstreiten und sagen, die Wohnung wäre in einem tollen Zustand gewesen, und er hätte nie irgendwelche Kostenübernahme zugesagt. Warum aber ist er dann vor Gericht gewesen?

Insofern sehe ich eigentlich nur das Problem, dass die Mietkautionsrückzahlung etwas länger auf sich warten läßt, aber letztendlich vom Vermieter nicht zu verhindern sein wird.

- Sven Rautenberg

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