Tom: Kosten für Rechnung per Post

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Hello,

Du weist die Umsatzsteuer so aus, wie du sie für diese Fremdleistung auch tatsächlich bezahlst.

Das sollte mich sehr wundern.

MMn muss er die Umsatzsteuer so ausweisen, wie er selber dazu veranlagt wird.
Wenn er also nur 16% Leistungen erbringt, muss er auch für diese Fremdleistung 16% USt berechnen.
Dass er selber für die Fremdleistung ggf. nur 7% oder gar keine Vorsteuer wiederbekommt (wenn keine erhoben wurde), spielt hier keine Rolle.

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom

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