Gernot Back: Flexion bei Eigennamen

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Hallo Günther,

angenommen eine Firma hat einen Namen im Plural (z.B. eine Sammel-Arztpraxis namens "Die Meisterärzte") - würde man in den AGBs dann schreiben
"Die Meisterärzte sind berechtigt..." oder

Daran ist absolut nichts auszusetzen.

"'Die Meisterärzte' ist berechtigt"

könnte man als Constructio ad sensum durchgehen lassen, wenn man unbedingt den Kollektivcharakter _von "die Meisterärzte" gegenüber dem Individualcharakter _der "Meisterärzte" hervorheben will.

"Die Arztpraxis 'die Meisteärzte' ist berechtigt"?

Hier stimmt die Kongruenz zwischen Subjekt und Prädikat wieder, der Plural "die Meisterärzte" dient lediglich als Namenszusatz zum Apellativum "die Arztpraxis", das im Singular steht.

Ich schlendere zwar in Köln gerne auch mal über den Alter Markt, aber mich muten solche Verrenkungen wie der Bruch der Kongruenz oder der Verzicht auf Flexion bei Eigennamen immer sehr komisch an: Da sträuben sich mir die Ohrhaare, genauso wie dem Poster Trenak im Forum des "Verein(s) Deutsche Sprache":

http://www.vds-ev.de/forum/viewtopic.php?TopicID=537#5515

Gruß Gernot