Günther S: AGB im Plural oder Singular?

Hallo,

angenommen eine Firma hat einen Namen im Plural (z.B. eine Sammel-Arztpraxis namens "Die Meisterärzte") - würde man in den AGBs dann schreiben
"Die Meisterärzte sind berechtigt..." oder
"'Die Meisterärzte' ist berechtigt" oder
"Die Arztpraxis 'die Meisteärzte' ist berechtigt"?

Gruß,
Günther

  1. Apropos Plural. Das Wort Allgemeine Geschäftsbedingungen befindet sich bereits in diesem Zustand. Der Duden lehrt uns: AGBs gibt es nicht, nur AGB. Wie auch LKW oder PKW.

    Zum anderen Problem: "Die Meisterärzte OHG" oder was auch immer ist am Besten. Rechtsform dazu und fertig. Ich tippe auf Genossenschaft...

    1. gudn tach!

      Apropos Plural. Das Wort Allgemeine Geschäftsbedingungen befindet sich bereits in diesem Zustand. Der Duden lehrt uns: AGBs gibt es nicht, nur AGB. Wie auch LKW oder PKW.

      dachte ich auch mal...

      "agb" steht zwar bereits im plural, aber "pkw" und "lkw" stehen ja zunaechst mal fuer die jeweiligen singulaeren begriffe.
      und zu denen sagt der duden folgendes: http://www.duden.de/deutsche_sprache/newsletter/archiv.php?id=54

      Zum anderen Problem: "Die Meisterärzte OHG" oder was auch immer ist am Besten. [...]

      ich denke, dass es einem da relativ freigestellt ist, wie man den kram nun verwendet. folgende beispiele aus dem eher musikalischen bereich sind afaik haeufig anzutreffen und nicht falsch (wenn man mal von meiner eigenheit des kleinschreibens und des auf-umlaute-kackens absieht):
      "die aerzte" ist eine deutsche band.
      "die aerzte" kommen aus berlin.

      prost
      seth

      1. Naja, mit den PKW habe ich mich nicht getäuscht. Es ist lediglich erlaubt (mit Sicherheit dazu noch nicht allzulange. Konsultiert man den Wahrig findet man vielleicht sogar eine andere Regel.) und bei weiblichen Wörtern ist es nunmal sogar empfohlen.
        Da bei AGB aber keine Verwechslungsgefahr besteht es mit dem Singular zu verwechseln würde ich bei AGB bleiben. Ist nach dem, in weiten Kreisen, immer noch "richtigeren" Deutsch etablierter.

        Bei AGB empiehlt es sich übrigens trotzdem die Rechtsform hintenanzustellen, um die Institution zu betonen. Besonders bei Eigennamen-Gesellschaften. Sagt zumindest mein Seminarleiter, der wird das schon wissen.

        1. Hallo und danke für die Antworten!

          Ich werde wohl die Lösung mit der Rechtsform wählen.

          Gruß,
          Günther

    2. Hallo,

      Der Duden lehrt uns: AGBs gibt es nicht, nur AGB. Wie auch LKW oder PKW.

      Was m.M.n. Unfug ist. So dürfte es auch keinen Plural von CD, PC, DVD, oder von irgendwelchen anderen Abkürzungen geben, denn was bitteschön ist denn grammatikalisch der Unterschied zwischen PC und AGB? Beides sind Abkürzungen und diese Abkürzung verwendet man nun mal als eigenständige Begriffe. Wenn ich nun die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" mehrere Webseiten in der Kurzform erwähne, sind das m.M.n. die AGBs, sowie mehrere Personal Computer die PCs sind.
      (ohne Deppenapostroph wohlgemerkt!)

      Markus

      --
      http://www.apostrophitis.at
      六 7東曲 人港ラ
      1. Hallo *Markus.

        […] was bitteschön ist denn grammatikalisch der Unterschied zwischen PC und AGB?

        PC gibt es in Singular und Plural, AGB nur in Plural. (Oder hat schon einmal jemand etwas von *einer* „allgemeinen Geschäftsbedingung“ gehört?)

        Wenn ich nun die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" mehrere Webseiten in der Kurzform erwähne, sind das m.M.n. die AGBs, …

        Meiner nach sind es die AGB. Genau wie die FAQ.

        Einen schönen Freitag noch.

        Gruß, Mathias

        --
        ie:% fl:| br:< va:) ls:& fo:) rl:( n4:~ ss:) de:] js:| mo:| zu:)
        debian/rules
        1. Hallo Mathias,

          Wenn ich nun die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" mehrere Webseiten in der Kurzform erwähne, sind das m.M.n. die AGBs, …

          Die Allgemeinen Geschäftsbedinungens?

          Schöne Grüße,

          Johannes

  2. Hallo,

    angenommen eine Firma hat einen Namen im Plural (z.B. eine Sammel-Arztpraxis namens "Die Meisterärzte") - würde man in den AGBs dann schreiben
    "Die Meisterärzte sind berechtigt..." oder
    "'Die Meisterärzte' ist berechtigt" oder
    "Die Arztpraxis 'die Meisteärzte' ist berechtigt"?

    ... "Die Meisterärzte", im Folgenden "Arztpraxis" genannt ...
    Die Arztpraxis ist berechtigt ...

    Kalle

  3. Hallo Günther,

    angenommen eine Firma hat einen Namen im Plural (z.B. eine Sammel-Arztpraxis namens "Die Meisterärzte") - würde man in den AGBs dann schreiben
    "Die Meisterärzte sind berechtigt..." oder

    Daran ist absolut nichts auszusetzen.

    "'Die Meisterärzte' ist berechtigt"

    könnte man als Constructio ad sensum durchgehen lassen, wenn man unbedingt den Kollektivcharakter _von "die Meisterärzte" gegenüber dem Individualcharakter _der "Meisterärzte" hervorheben will.

    "Die Arztpraxis 'die Meisteärzte' ist berechtigt"?

    Hier stimmt die Kongruenz zwischen Subjekt und Prädikat wieder, der Plural "die Meisterärzte" dient lediglich als Namenszusatz zum Apellativum "die Arztpraxis", das im Singular steht.

    Ich schlendere zwar in Köln gerne auch mal über den Alter Markt, aber mich muten solche Verrenkungen wie der Bruch der Kongruenz oder der Verzicht auf Flexion bei Eigennamen immer sehr komisch an: Da sträuben sich mir die Ohrhaare, genauso wie dem Poster Trenak im Forum des "Verein(s) Deutsche Sprache":

    http://www.vds-ev.de/forum/viewtopic.php?TopicID=537#5515

    Gruß Gernot

    1. Hallo Gernot,

      Ich schlendere zwar in Köln gerne auch mal über den Alter Markt, aber mich muten solche Verrenkungen wie der Bruch der Kongruenz oder der Verzicht auf Flexion bei Eigennamen immer sehr komisch an:

      du sprichst mir aus der Seele. Ich bin auch der Ansicht, dass auch Teile von zusammengesetzten Eigennamen den Regeln der Grammatik entsprechend dekliniert werden sollen.

      Da sträuben sich mir die Ohrhaare, genauso wie dem Poster Trenak im Forum des "Verein(s) Deutsche Sprache":
      http://www.vds-ev.de/forum/viewtopic.php?TopicID=537#5515

      Genau, und die Beispiele, die er nennt, treffen es sehr gut. Oder wie in der Werbung für einen Zeichentrickfilm:
        Von den Machern von "Die Monster AG"
      In der geschriebenen Form, also z.B. Zeitschriften- oder Plakatreklame, will ich das gerade noch, wenn auch widerwillig, durchgehen lassen. Aber wenn ich das nur *höre*, z.B. im Radio oder Fernsehen, dann krieg' ich bei dieser Vergewaltigung der deutschen Grammatik auch Zustände.

      Schönen Tag noch,
       Martin

      --
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